Italienisches Recht: Der notarielle Treuhanderlag beim Immobilienkauf – das unbekannte Wesen

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Die Möglichkeit des Treuhanderlages des Angeldes bzw. Kaufpreises auf einem notariellen Treuhandkonto besteht schon seit ein paar Jahren wird aber von Italienern wenig genutzt. Das mag daran liegen, dass der Käufer schon mit Unterschrift unter dem Kaufvertrag und nicht erst mit Eintragung in den Grundkataster Eigentümer der Liegenschaft wird. Eine Ausnahme stellen die Gegenden mit dem parallel zum Grundkataster bestehenden Grundbuch dar, das noch in der ehemaligen Habsburgsprovinz Görz und Tirol gilt; in diesen wird der Käufer erst mit Grundbuchseintragung Eigentümer.

So ist es in Italien durchaus üblich den Kaufpreis mittels Bankschecks bei Vertragsunterfertigung zu bezahlen.

Dies ist aber für nicht in Italien Lebende, die kein Konto in Italien haben was meist der Fall ist, nicht durchführbar.

        Der Käufer hat jedoch die Option den Treuhanderlag seines Kaufpreises beim vertragserrichtenden Notar zu verlangen und kann der Verkäufer dies nicht verwehren. Das hat den Vorteil, dass der Verkäufer bei Unterfertigung des Kaufvertrages sicher gehen kann, dass der Kaufpreis auch tatsächlich bezahlt wird und der Käufer, dass der Kaufpreis erst dann ausbezahlt wird, wenn die Lastenfreiheit der Liegenschaft sichergestellt ist.

Betrifft der Treuhanderlag den Angeldbetrag so wird dann in der Folge ein notarieller Vorvertrag abgeschlossen und dieser im Grundkataster (-buch) gleich einer Rangordnung angemerkt. Der Käufer kann sicher gehen, dass die Liegenschaft nicht noch einmal verkauft oder belastet wird; der Treuhanderlag wird zum Zeitpunkt der Vormerkung an den Verkäufer ausbezahlt.

Wir unterstützen Sie gerne beim Kauf Ihrer Immobilie in Italien.

Foto(s): Ulrike Christine Walter


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