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Jameda-Bewertung löschen lassen⚠️

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Das Löschen von Bewertungen auf Jameda und ähnlichen Plattformen stellt ein wichtiges Anliegen vieler Ärzte dar. Jameda ist Deutschlands größtes Arztbewertungsportal, das Patienten ermöglicht, Ärzte anhand verschiedener Kategorien zu bewerten. Negative Bewertungen können die Praxis eines Arztes finanziell stark beeinträchtigen, da sie potenzielle Patienten abschrecken können. Es ist entscheidend zu wissen, dass nicht alle Bewertungen gelöscht werden können. Wahre, sachliche Kritik ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, gegen unzutreffende oder schmähende Kritiken vorzugehen. Jameda erlaubt Ärzten, problematische Einträge zu melden und einer Überprüfung zu unterziehen, die zu einer Löschung führen kann. Der Bundesgerichtshof betont, dass Plattformen wie Jameda Beweise für die Behandlung und den Wahrheitsgehalt einer Bewertung verlangen müssen. Eine effektive Herangehensweise bei falschen oder schädigenden Bewertungen ist oft die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts, der den Antrag auf Löschen formulieren und, wenn nötig, rechtliche Schritte einleiten kann. Ärzte sind allerdings verpflichtet, auch online ihre ärztliche Schweigepflicht zu wahren, was die öffentliche Kommentierung kritischer Bewertungen kompliziert macht. Medizinisches Fachpersonal muss sich grundsätzlich darauf einstellen, bewertet zu werden, da die Gerichte das Kommunikationsrecht der Portale und das Recht der Patienten auf Information höher einstufen als das Interesse der Ärzte, nicht bewertet zu werden.

Ein immer wieder brennendes Thema meiner Mandantschaft ist in letzter Zeit das Löschen von Bewertungen auf Jameda und anderen Bewertungsplattformen. Im vorliegenden Beitrag erläutere ich, was Jameda eigentlich ist und unter welchen Umständen man Bewertungen auf Jameda löschen lassen kann.

Was ist Jameda?

Jameda ist das größte deutsche Arztbewertungsportal mit ca. 5,65 Millionen Nutzern pro Monat.

Laut eigenen Angaben finden sich auf Jameda die Stammdaten von 250.000 Ärzten, weiteren 230 000 Personen aus dem Gesundheitswesen und etwa 2,5 Mio. Rückmeldungen von Patienten.

Das Herz der Plattform ist das Bewertungssystem, bei dem Patienten Ärzte bewerten und benoten können. Darüber hinaus können Ärzte über kostenpflichtige Premium-Einträge Patienten auf der Seite umwerben. 

Daneben bietet Jameda ein medizinisches Lexikon, einen Experten-Ratgeber sowie die Möglichkeit, Medikamente zu bestellen. Damit ist Jameda insgesamt ein Gesundheitsportal mit verschiedenen Sparten im Gesundheitswesen. Im Fokus soll für den vorliegenden Beitrag allerdings die Bewertungsplattform stehen.

Wie sieht eine Bewertung auf Jameda aus?

Die Bewertungen auf Jameda bestehen aus einer Überschrift und einem Fließtext, mit welchem der Patient seine Bewertung erläutert. Der Patient gibt außerdem verschiedene Einzelnoten ab, aus denen sich eine Gesamtnote ergibt. Dabei gibt es von Jameda vorgegebene Kategorien, von denen einige zwingend sind. Diese sind:

  • Behandlung
  • Aufklärung
  • Vertrauensverhältnis
  • Genommene Zeit
  • Freundlichkeit

Daneben haben Patienten die Möglichkeit, weitere Noten für folgende Kategorien zu vergeben:

  • Wartezeit Termin
  • Wartezeit Praxis
  • Sprechstundenzeiten
  • Betreuung
  • Entertainment
  • Barrierefreiheit
  • Praxisausstattung
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Parkmöglichkeiten
  • Öffentliche Erreichbarkeit

Welche Auswirkungen hat eine negative Bewertung auf Jameda?

Wird ein Arzt auf Jameda bewertet, so ist sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht betroffen, denn die Bewertung eines Arztes betrifft dessen Darstellung in der Öffentlichkeit.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt:

„Die beanstandete Bewertung greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein. Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung des Klägers. Denn die Bewertung seiner im Rahmen einer (behaupteten) Behandlung erbrachten Leistungen in den Kategorien „Behandlung”, „Aufklärung” und „Vertrauensverhältnis” mit der Note 6 und damit als „ungenügend” bringt zum Ausdruck, dass der Kläger in zentralen Bereichen des Behandlungsgeschehens den an ihn gestellten Anforderungen aus Sicht des die Behandlung bewertenden Patienten nicht gerecht geworden ist. 

Die Kundgabe dieser Bewertung ist geeignet, sich abträglich auf das Bild des Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken. […] Auf der anderen Seite kann […] nicht außer Betracht bleiben, dass der Betrieb eines Ärztebewertungsportals im Vergleich zu anderen Portalen, insbesondere Nachrichtenportalen, schon von vornherein ein gesteigertes Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit sich bringt. 

Es birgt die Gefahr, dass es auch für nicht unerhebliche (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 32 – Ärztebewertung II) persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen missbraucht wird“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

Hat ein Arzt auf Jameda eine negative Bewertung erhalten, so ist die Gefahr sehr groß, dass neue Patienten nicht in die Praxis gelangen, sondern einen anderen Arzt aufsuchen. 

Folge hiervon kann sein, dass neue Patienten komplett ausbleiben und die Praxis hiervon finanziell hart getroffen wird. Mir sind sogar Fälle bekannt, in denen grundsätzlich zufriedene Patienten für weitere Behandlungen den Arzt gewechselt haben.

 In solchen Fällen haben Bewertungen auf Jameda existenzbedrohenden Charakter! 

Es sollte daher dringend und kontinuierlich überprüft werden, wie man auf Bewertungsplattformen bewertet wird. Sind negative Bewertungen vorhanden, sollte man dringend von einem Anwalt prüfen lassen, ob diese gelöscht werden können.

Welche Bewertungen können gelöscht werden?

Es liegt auf der Hand, dass nicht sämtliche Bewertungen von Jameda gelöscht werden müssen. Auf der einen Seite ist es das Geschäftsmodell von Jameda, Bewertungen über Ärzte bereitstellen zu können, auf der anderen Seite können sich die Patienten auf ihre Meinungsfreiheit berufen. Der BGH hat hierzu Folgendes ausgeführt:

„Im Ausgangspunkt ist freilich festzuhalten, dass das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt und der Portalbetrieb zudem vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst wird“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

Bewertet also ein Patient seinen Arzt negativ, allerdings wahrheitsgetreu und stellt dies auch sachlich dar, so ist eine Löschung vergleichsweise schwierig. 

Allerdings gibt es auch viele Bewertungen, die nicht wahrheitsgetreu oder übertrieben sind oder sogar eine reine Schmähkritik darstellen, bei der es nur darum geht, den bewerteten Arzt zu diffamieren. Solche Beiträge sind schon sehr viel einfacher zu löschen, weil hier die Meinungsfreiheit in den Hintergrund tritt.

Was sagt Jameda zum Löschen?

Jameda selbst führt in ihren FAQ Folgendes zur Löschung negativer Beiträge aus:

„Arztbewertungen auf jameda können nicht gelöscht werden. Ärzte haben jedoch die Möglichkeit, einen in ihren Augen problematischen Eintrag manuell prüfen zu lassen. Das ist auch rechtlich so vorgesehen. Hierzu kann die betroffene Bewertung auf jameda.de aufgerufen werden. 

Unter jeder Bewertung befindet sich der Link: „Problem melden“. Im Problemmeldeformular müssen die Bedenken so genau wie möglich begründet und das Formular anschließend abgeschickt werden. Ein Resultat der Prüfung kann sein, dass die Bewertung gelöscht wird, sie kann verändert wieder veröffentlicht werden oder unverändert auf der Plattform verbleiben. 

Mehr Informationen zu diesem Prozess finden Sie unter Qualitätssicherung. Sollten mehrmalig Prüfungsläufe durch einen bewerteten Arzt oder jameda angestoßen und Bewertungen darauffolgend gelöscht werden, kann sich dies auf das grüne Siegel des Arztes auswirken. 

Alternativ zur Prüfung können Ärzte mit einem kostenlosen Basis-Zugang die Bewertung kommentieren, um ihre Sichtweise öffentlich und transparent darzulegen und damit die Patientenmeinung zu ergänzen.

Was passiert, wenn man bei Jameda einen Eintrag löschen lassen will?

Nach der Kontaktaufnahme durch den Arzt wird die Bewertung also zunächst „gesperrt“, sodass diese vorläufig nicht mehr sichtbar ist. Sodann erfolgt eine Prüfung der Bewertung, deren Ausgang jedoch wie dargestellt verschieden sein kann. 

In der Praxis wird Jameda bei reinen Schmähkritiken dazu neigen, eine Löschung vorzunehmen. 

Bei Tatsachenbehauptungen ist dies allerdings problematischer, da Jameda nur schwer überprüfen kann, ob die Tatsachenbehauptung wahr oder falsch ist. 

Der BGH hat hier die Prüfpflichten für Jameda und andere Bewertungsplattformen jedoch erhöht und festgestellt, dass Jameda in Zweifelsfällen auch Beweise vom Patienten verlangen muss, dass eine Behandlung tatsächlich stattgefunden hat und warum diese so negativ aufgenommen wurde. 

Kommt Jameda zu dem Schluss, dass eine Bewertung trotz Meldung durch den Arzt weiterhin auf der Plattform verbleibt, kann der Arzt nur noch gegen Jameda auf Löschung klagen.

Große Gefahr Teillöschung bei Jameda

Problematisch ist es besonders, wenn bei einer Bewertung zwar der Text gelöscht wird, die Notenbewertung allerdings aufgrund der Meinungsfreiheit bestehen bleibt. Ist bereits eine Teillöschung erwirkt, so kann die Löschung des restlichen Teils meist nur ungleich schwerer verfolgt werden – auch von einem Anwalt. 

Zwar gibt es mittlerweile erste Gerichtsentscheidungen, wonach diese Praxis der Teillöschung nicht länger zu tolerieren ist, allerdings ist es vor diesem Hintergrund ratsam, zur Löschung einer Bewertung auf Jameda sofort einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. 

Dieser wird die passenden Schritte einleiten, damit sofort die gesamte Bewertung gelöscht wird und nicht ein negativer Rest verbleibt.

Muss ich mich überhaupt bewerten lassen?

Ärzte und andere medizinische Dienstleister können nicht generell verhindern, auf Bewertungsplattformen wie Jameda bewertet zu werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2014 (Az. VI ZR 358/13) kann ein Arzt nicht die Löschung seines gesamten Jameda-Profils verlangen, wenn er sich nicht bewerten lassen möchte. Das Recht des Portals auf Kommunikationsfreiheit überwiegt laut BGH das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ebenfalls entschieden, dass Ärzte keinen Anspruch auf Löschung ihres Profils auf Bewertungsplattformen haben, da die Interessen des Betreibers und der Nutzer an einer vollständigen Liste aller Ärzte als schwerwiegender angesehen werden als das Recht der Ärzte auf Nichtbewertung. Dies bedeutet, dass solange die Plattform rechtliche Vorgaben einhält und die Bewertungen sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen, medizinisches Fachpersonal sich darauf einstellen muss, bewertet zu werden. Die Möglichkeit, gegen einzelne Bewertungen vorzugehen, besteht jedoch, insbesondere wenn diese unwahr sind oder Schmähkritik enthalten.

Ärztliche Schweigepflicht beachten

Versuche, sich zu rechtfertigen, führen häufig zu negativer Wahrnehmung. Beispielsweise kann das Argument einer langsamen Abarbeitung aufgrund hohen Arbeitsaufkommens schnell als unprofessionell aufgefasst werden. Für Patienten zählt in der Regel nicht, wie eine Praxis organisiert ist; sie erwarten stets einwandfreien Service. Ein Arzt, der sich mit einer Bewertung auf Jameda auseinandersetzen muss, sieht sich jedoch einem ernsten Dilemma gegenüber, das gegen eine öffentliche Erwiderung spricht: Die detaillierte Entkräftung von Patientenvorwürfen würde oft die Offenlegung vertraulicher Details über Gesundheitszustand oder Diagnosen erfordern, die über die bereits veröffentlichten Informationen hinausgehen.

Allerdings ist der Arzt nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet, deren Missachtung unter Strafe steht – entweder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Zur ärztlichen Schweigepflicht gehören insbesondere:

  • Die Tatsache, dass eine Person in ärztlicher Behandlung war oder ist
  • Der Name des Patienten
  • Alle Informationen, die Teil der Patientenakte sind
  • Vertrauliche Informationen wie persönliche Meinungen, familiäre, berufliche und finanzielle Situationen des Patienten
  • Informationen über Dritte, die der Patient dem Arzt anvertraut hat
  • Beobachtungen des Arztes, beispielsweise während eines Hausbesuchs oder bei Beobachtung von Interaktionen des Patienten in der Praxis

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 erhält der Schutz gesundheitsbezogener Daten zusätzliches Gewicht. Verstöße gegen den Art. 9 DSGVO können gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit Strafen von bis zu 20 Millionen EUR oder, im Fall von Unternehmen, von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Somit darf ein Arzt gegenüber Jameda nicht einmal die Behandlung einer bestimmten Person bestätigen. Folgt der Arzt der Aufforderung von Jameda, eine Bewertung zu kommentieren, riskiert er strafrechtliche sowie datenschutzrechtliche Konsequenzen.

Daraus folgt:

Die optimale Handlungsweise ist in der Regel, die Entfernung der Bewertung auf Jameda zu erreichen!

Anspruch auf Wiederherstellung positiver Bewertungen?

Wir haben bisher erörtert, wie man gegen unvorteilhafte Bewertungen auf Jameda vorgeht. Doch was passiert, wenn Jameda eine hohe positive Bewertung – möglicherweise wegen Verdachts auf Manipulation – entfernt? Kann ein Arzt in einem solchen Fall fordern, dass der Beitrag wiederhergestellt wird? Anfang 2019 befasste sich das Landgericht München mit einem solchen Sachverhalt (LG München, Urteil vom 16.04.2019, Az. 33 O 6880/19), bei dem ein Arzt die Republikation mehrerer entfernter positiver Bewertungen beantragte. Er vermutete, dass die Löschung mit seiner kürzlich erfolgten Kündigung eines "Premium Pakets Gold" bei Jameda zusammenhing.

Das Gericht interpretierte die Entfernung der Bewertungen jedoch nicht als bestrafende Maßnahme seitens des Portals, sondern als einen Akt zur Sicherstellung der Bewertungsqualität. Über diese Entscheidung haben wir berichtet: Für das Recht auf Wiederherstellung positiver Bewertungen müssten die vom Bundesgerichtshof etablierten Grundsätze angewendet werden, die auch bei der Löschung negativer Bewertungen herangezogen werden. Demnach obliegt dem Arzt zunächst die Beweisführung für die Echtheit der Bewertung. Eine spezifische Beanstandung des vermeintlichen Rechtsverstoßes – die unrechtmäßige Entfernung – löst eine Überprüfungspflicht seitens Jamedas aus.

Ärzte sollten daher im Falle der Entfernung positiver Bewertungen detaillierte Angaben zur gelöschten Bewertung und zum Behandlungskontext machen und Belege vorlegen, die den Bewerter identifizieren oder zumindest einschränken könnten. Auch anonymisierte Informationen können dabei hilfreich sein. Obwohl die Münchner Richter in dem vorliegenden Fall gegen den Arzt entschieden, geschah dies lediglich aufgrund unzureichender Erfüllung seiner Darlegungspflicht. Das Gericht erkannte zudem keine signifikante Beeinträchtigung des Arztes durch die Löschung. Die Wahrscheinlichkeit, eine positive Bewertung erneut veröffentlichen zu lassen, steigt, wenn eine solche Beeinträchtigung belegt werden kann. Eine ausreichende Beeinträchtigung liegt beispielsweise vor, wenn aufgrund der Entfernung einer hohen Bewertung bei wenigen vorhandenen Bewertungen die Gesamtnote merklich sinkt.

Jameda ohne Behandlung bewerten?

Eine Bewertung auf Jameda ist nur dann zulässig, wenn eine persönliche Behandlungserfahrung vorliegt. Dieses Prinzip wurde bereits im Kontext von Google-Bewertungen durch ein Urteil des Landgerichts Hamburg am 12. Januar 2018 (Az. 324 O 63/17) untermauert. Das bedeutet konkret: Ohne direkte Erfahrung mit dem behandelnden Arzt ist es nicht gestattet, eine Bewertung abzugeben. Die Richtlinien von Jameda sind in diesem Punkt sogar noch expliziter: Laut den Bewertungsrichtlinien auf Jameda dürfen ausschließlich Patienten, die tatsächlich behandelt wurden, eine Bewertung, bestehend aus Text und Noten, veröffentlichen. Anmerkungen zur Terminvergabe können hingegen textlich erfolgen, allerdings ohne Vergabe von Noten.

Fehlender Behandlungskontakt ein Grund zur Löschung?

Ja, das Fehlen eines Behandlungskontakts stellt einen gültigen Grund für die Löschung einer Bewertung dar. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 1. März 2016 (VI ZR 34/15) festgelegt, dass Jameda Bewertungen entfernen muss, sofern die behauptete Behandlung nicht hinreichend belegt werden kann. Viele Mediziner sind sich nicht bewusst, dass der mangelnde Nachweis eines Behandlungskontaktes ein stichhaltiger Grund für die Entfernung einer Bewertung sein kann. In der Praxis zeigt sich oft, dass das Infragestellen einer stattgefundenen Patientenbehandlung die effektivste Methode ist, um eine unerwünschte Bewertung entfernen zu lassen. Patienten dürfen zwar ihre Meinung äußern, auch wenn diese vom Arzt als geschäftsschädigend angesehen wird.

Sollte der Patient im Rahmen des Prüfverfahrens bei Jameda nicht in der Lage sein, die Behandlung nachzuweisen, ist Jameda verpflichtet, die Bewertung vollständig zu löschen. Dies gilt selbst für inhaltlich korrekte Meinungsäußerungen. Ärzte geben ihren Anspruch auf Löschung unfreiwillig auf, wenn sie Jameda mitteilen, sie würden den bewertenden Patienten erkennen, was irreführend ist, da ausschließlich der Autor der Bewertung dessen Ursprung sicher kennt.

Warum sollte ein Anwalt meine Jameda Bewertung löschen?

Die Einschaltung eines Anwalts zur Löschung einer Bewertung auf jameda bietet den Vorteil, dass dieser den Bericht genau überprüfen und auf Basis der aktuellen juristischen Lage und Urteile die Rechtswidrigkeit der Bewertung klar feststellen kann.

Darauf aufbauend formuliert der Anwalt einen fundierten Löschantrag an jameda, der neben der Forderung nach Prüfung auch sämtliche erforderlichen Nachweise beinhaltet.

Falls jameda der Löschungsaufforderung nicht nachkommt, ist der Anwalt befähigt, die Entfernung der Bewertung gerichtlich durchzusetzen. Kennt der betroffene Arzt den Autor der Bewertung, kann der Anwalt diesen wegen möglicher Delikte wie übler Nachrede zur Verantwortung ziehen.

Dies ermöglicht nicht nur die Entfernung der inkriminierten Aussagen, sondern auch präventive Maßnahmen gegen deren Wiederholung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, etwa für die Übernahme der Anwaltsgebühren.

Zusammenfassung zum Löschen von Bewertungen auf Jameda

Bewertungen auf Bewertungsplattformen wie Jameda können also durchaus gelöscht werden. Hierbei muss jedoch Rücksicht auf die Meinungsfreiheit der Bewertenden genommen werden. 

Wurden diese tatsächlich behandelt, können dies auch gegenüber der Plattform nachweisen und haben ihre Kritik sachlich und nachvollziehbar geäußert, so muss Jameda die Bewertung nicht löschen. 

Die Meinungsfreiheit steht dem Löschungsbegehren entgegen, Chancen bestehen nur, wenn Jameda die Bewertung freiwillig löscht. Dies ist eher nicht zu erwarten, da es dem Geschäftsmodell von Jameda entspricht, Bewertungen vorhalten zu können.

Gelöscht werden müssen jedoch Bewertungen, die reine Schmähkritiken und unwahre Behauptungen beinhalten. Diese müssen von den Bewertungsplattformen wie Jameda in jedem Fall gelöscht werden, sodass Sie hier in jedem Fall tätig werden sollten.

Grenzfälle sind solche Bewertungen, welche aufgrund der Anonymität des Bewerters nicht zurückverfolgt bzw. mit einer konkreten Behandlung verknüpft werden kann. Hier kann nicht nachvollzogen werden, ob die Bewertung auf einer unwahren Behauptung basiert oder eben nicht.

In diesen Fällen müssen nach der neusten Rechtsprechung des BGH allerdings konkrete Beweise dargelegt werden, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat. 

Geschieht dies nicht, muss Jameda solche Bewertungen löschen. Im Zweifel können Sie es also ruhig darauf ankommen lassen und einen Anwalt damit beauftragen, konkrete Bewertungen auf Jameda löschen zu lassen.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Sind Sie Opfer einer oder mehrerer negativer Bewertungen auf Jameda oder einer anderen Bewertungsplattform geworden? Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, denn ich stehe Ihnen als starker Partner mit Rat und Tat zur Seite!

Foto(s): Feil

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