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Jameda-Bewertung rechtswidrig? Wie Sie rechtlich eine Jameda-Bewertung prüfen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Wenn Sie von negativen Jameda-Bewertungen betroffen sind, ist es wichtig zu wissen, dass viele dieser Einträge rechtswidrig sein können und daher gute Chancen bestehen, sie juristisch löschen zu lassen. Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um die Rechtswidrigkeit solcher Bewertungen zu beurteilen. Zu den rechtlich angreifbaren Inhalten gehören unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Datenschutzverstöße und strafrechtlich relevante Inhalte. Die Rechtsprechung unterstützt diese Vorgehensweise, indem sie Onlineportale verpflichtet, bei zweifelhaften Bewertungen den Nachweis der Patienteneigenschaft der bewertenden Person zu verlangen und bekannt rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen. Sollten Sie rechtswidrige Inhalte in einer Bewertung entdecken, hat die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei sich als effektiver Weg herausgestellt, um die Löschung der Bewertung zu erreichen. ich biete Ihnen an, mir via Mail den Link zu Ihrem Jameda-Profil oder Screenshots der betreffenden Bewertungen zu schicken, um eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten und gegebenenfalls rechtliche Schritte für Sie einzuleiten.

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Falls Sie unter einer oder mehreren negativen Jameda-Bewertungen leiden, sollten Sie sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Onlinebewertungen vertraut machen.

Denn aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass sehr viele negative Einträge im Internet rechtswidrig sind. Und rechtswidrige Bewertungen können juristisch hervorragend angegriffen, bzw. gelöscht werden.

Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Schicken Sie mir per Mail den Link zu Ihrem Jameda-Profil oder Screenshots der negativen Bewertungen.

Zeitnah erhalten Sie von mir eine unverbindliche Ersteinschätzung. Hierbei teile ich Ihnen mit, inwieweit die Bewertungen rechtlich anzugreifen sind.

Rechtswidrige Jameda-Bewertungen erkennen!

Rechtlich gesehen gibt es verschiedene Inhalte, die immer rechtswidrig und damit unzulässig sind.

Bei solchen rechtswidrigen Inhalten kann sich die bewertende Person auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Rechtlich sollten Sie u.a. auf folgende Punkte achten, die hervorragende Löschungsmöglichkeiten für eine Jameda-Bewertung bieten:

  • Rechtswidrig sind Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Sind also faktisch falsche Behauptungen aufgestellt, und seien sie noch so unbedeutend, ergibt sich rechtlich ein Löschungsanspruch.
  • Rechtlich sind Schmähkritiken unzulässig. Unter Schmähkritik verstehen die Juristen Meinungsäußerungen, die nur der Rufschädigung und keiner sachlichen Diskussion dienen. Solche Schmähkritiken in einer Jameda-Bewertung sind rechtswidrig und können zum Löschen der gesamten Bewertung genutzt werden.
  • Datenschutzverstöße sind rechtswidrig. Wer also die Klarnamen von Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeitern nennt, begeht in der Regel einen Datenschutzverstoß und die Bewertung kann rechtlich angegriffen werden.
  • Strafrechtlich relevante Inhalte sind immer rechtswidrig. Wird Ihnen also in einer Bewertung eine Beleidigung „an den Kopf“ geworfen, oder es wird üble Nachrede geübt, können Sie rechtlich gegen den negativen Eintrag vorgehen.

Juristisch gesehen gibt es noch weitere Ansatzpunkte, aber diese soeben genannten Inhalte sind meine Erfahrung nach die am meisten in Negativbewertungen anzutreffenden, rechtswidrigen Inhalte.

Beispiele für rechtswidrige Jameda-Bewertungen!

Schaue ich mir anhand von einigen Beispielen an, was rechtlich zulässig und was rechtswidrig ist.

  1. Jemand schreibt „Die Wartezeit beträgt immer 2 Stunden“. Sollte diese Angabe unwahr sein – und das ist sie, wenn die regelmäßige Wartezeit nicht immer 2 Stunden beträgt – handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die rechtswidrig ist.
  2. Es wird „Saftladen!“ und weiter nichts geschrieben. Hier könnte eine Schmähkritik vorliegen, da diese Aussage – wenn ansonsten nichts weiter mitgeteilt wird – nur der Rufschädigung und keiner sachlichen Diskussion dient.
  3. Sie werden als „Kurpfuscher“ oder „Horrorarzt“ bezeichnet. Hier könnte strafrechtlich eine Beleidigung vorliegen, die rechtswidrig ist.
  4. Es werden Klarnamen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt („Frau Segers an der Rezeption ist unfreundlich“). Dies ist rechtlich unzulässig und kann zur Löschung der Jameda-Bewertung genutzt werden.

Aus meiner Beratungspraxis kann ich unzählige weitere Fallkonstellationen und Beispiele nennen. Wichtig ist zu verstehen, dass Sie rechtlich gute Löschungsmöglichkeiten haben.

Je mehr Text in der Bewertung vorhanden ist, desto höher die Chance, dass rechtswidrige Inhalte anzutreffen sind.

Rechtsprechung zu Onlineportalen mit Bewertungsmöglichkeit gibt „Rückendeckung“!

In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Urteile zu Onlinebewertungen, die dabei helfen, sich gegen rechtlich unzulässige Negativeinträge zu wehren.

So sieht die Rechtsprechung bei zweifelhaften Fallkonstellationen die Onlineportale in der Pflicht sicherzustellen, dass die bewertende Person tatsächlich Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gemacht hat.

Auf Jameda bezogen bedeutet dies: die Patienteneigenschaft der bewertenden Person muss im Zweifel nachgewiesen werden. Und zwar von Jameda.

Rechtswidrige Inhalte müssen auch zeitnah von den Onlineportalen entfernt werden, so die Rechtsprechung. Ab Kenntnisnahme von Rechtsverletzungen, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Onlineportal auf die rechtswidrigen Inhalte hinweisen, muss seitens der Portale zeitnah gehandelt werden. Monatelanges Warten auf Rückmeldungen der Onlineportale ist daher nicht nötig.

Selbst textlose 1-Sternebewertungen, wie sie teilweise im Internet anzufinden sind, hat die Rechtsprechung unter gewissen Voraussetzungen als rechtlich nicht zulässig erklärt.

Wie wehre ich mich rechtlich gegen eine Jameda-Bewertung, die rechtswidrig ist?

Sollten Sie rechtswidrige Inhalte in einer negativen Jameda-Bewertung entdeckt haben, stellt sich die Frage nach dem rechtlichen Vorgehen.

Üblicher Weise reicht es, die Bewertungsplattform auf die rechtswidrigen Punkte hinzuweisen. Allerdings „leben“ die Bewertungsplattformen nun einmal davon, möglichst viele Bewertungen online zu lassen.

Insofern verwundert es nicht, dass meine Mandanten mir berichten, dass ihre eigenen Löschungsversuche fruchtlos blieben.

Die Einschaltung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ändert die Situation erfahrungsgemäß aber deutlich.

Für meine Mandanten reiche ich bei Jameda juristisch fundierte Löschanträge ein und gehen somit zunächst außergerichtlich gegen alle rechtswidrigen Bewertungen vor. In der Regel bearbeitet Jameda meine Rechtsersuche zeitnah und ich kann Löschungen von rechtlich unzulässigen Einträgen unkompliziert durchsetzen.

Bei schwierigen Fallkonstellationen, etwa wenn Jameda meine Rechtsauffassung nicht teilt, muss notfalls Klage erhoben werden.

Nutzen Sie meine rechtliche Ersteinschätzung – kostenfrei und unverbindlich!

Ich biete allen Betroffenen negativer Jameda-Bewertungen an, mir per Mail einen Screenshot der Bewertung oder den Link zuzuschicken.

Zeitnah erhalten Sie dann eine kostenfreie Ersteinschätzung von mir. Ich teile mit, inwiefern ich die in Frage stehende Jameda-Bewertung für rechtlich zulässig oder für rechtswidrig erachtn.

Auf Wunsch kann ich juristisch für Sie gegen Jameda tätig werden.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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