Jobabbau bei Siemens Energy? Tipps für Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Siemens Energy hat angekündigt, „zeitnah“ mit dem Betriebsrat über den Abbau von vierhundert Arbeitsplätzen im Schaltwerk Berlin-Spandau zu verhandeln. Das berichtet der Tagesspiegel online am 11.08.2022 unter Berufung auf eine Konzernmitteilung.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, womit die Arbeitnehmer von Siemens Energy unter Umständen rechnen müssen, und was sie zur Vorbereitung auf einen möglichen Stellenabbau tun sollten:

Werden Stellenabbauten angekündigt oder durch Pressemeldungen öffentlich, fangen Arbeitgeber üblicherweise an, ihren Mitarbeitern Aufhebungsverträge anzubieten, um möglichst viele Arbeitsplätze abzubauen, bevor es zu Sozialplänen und Massenentlassungen kommt. Bei Arbeitgebern sind Aufhebungsverträge beliebt: Die dortigen Abfindungen sind meist relativ niedrig und der Arbeitgeber wird Mitarbeiter schnell und ohne Gerichtsprozess los.

Für den Arbeitnehmer sind Aufhebungsverträge dagegen meist mit Nachteilen verbunden. Neben dem Arbeitsplatzverlust droht ihm eine Sperrzeit aufs Arbeitslosengeld, und er verzichtet im Fall eines nicht nachverhandelten Aufhebungsvertrages regelmäßig auf eine höhere Abfindung.

Deshalb rate ich Arbeitnehmern regelmäßig dazu, den Aufhebungsvertrag zuerst durch einen auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Einen Aufhebungsvertrag sollte man regelmäßig nur nach Prüfung durch einen Experten unterschreiben.

Im Vorfeld eines Stellenabbaus kann es zu Umstrukturierungen und Umschichtungen beim Arbeitgeber kommen; Arbeitnehmer werden mitunter versetzt oder umgesetzt. Auch hier rate ich den davon betroffenen Arbeitnehmern, sich rechtlichen Rat einzuholen, bevor sie einer entsprechenden Änderung ihrer Arbeitsbedingungen zustimmen.

Sollte es bei Siemens Energy zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, werden sie voraussichtlich mit Sozialplanabfindungen einhergehen. Auch wenn die dort ausgehandelten Abfindungen durchaus attraktiv ausfallen können, rate ich unter solchen Umständen dennoch regelmäßig zu einer Kündigungsschutzklage.

Wer klagt, hat nämlich die Möglichkeit, vor Gericht eine höhere Abfindung auszuhandeln. Dabei ist das Risiko für den Arbeitnehmer gering: Die Sozialplanabfindung ist für ihn auch im Fall einer Kündigungsschutzklage gesichert.

Bis zum Ausspruch von eventuellen Kündigungen durch Siemens Energy kann es wegen der Verhandlungen mit dem Betriebsrat möglicherweise noch einige Monate dauern. Diesen zeitlichen Abstand sollten Arbeitnehmer jetzt nutzen und zügig eine Rechtsschutzversicherung mit möglichst kurzer Wartezeit abschließen.

Arbeitnehmer, die ein Kündigungsschreiben erhalten, sollten sich am selben Tag an einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um ihre Chancen auf Joberhalt oder eine hohe Abfindung optimal zu nutzen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema