Juristischer Durchbruch für bbr.legal: Unzureichende Beweiskraft des IONScan 600 in der Strafvollstreckung

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bbr.legal konnte einen wichtigen Erfolg in einem Strafverfahren gegen die JVA Sehnde verbuchen.


Kern des Falls:

Nach dem Fund verdächtiger Substanzen bei einem Gefangenen in der JVA Sehnde führte ein IONScan 600-Schnelltest zum Verdacht auf synthetische Cannabinoide. Dies resultierte in Disziplinarmaßnahmen und dem Widerruf von Privilegien für den Häftling. Spätere Laboranalysen widerlegten jedoch diese Annahme. Daraufhin wurden dem Häftling seine Rechte zurückgegeben, und er forderte eine gerichtliche Überprüfung der getroffenen Sicherungsmaßnahmen.


Gerichtsentscheidung: 

Das Landgericht Hildesheim urteilte, dass die Maßnahmen der JVA Sehnde ungerechtfertigt waren. Die Richter stellten klar, dass ein IONScan 600-Test lediglich einen Verdachtsfall bestätigen, aber keine Disziplinarmaßnahmen begründen kann. Entscheidend ist eine nachfolgende Laborbestätigung.


Bedeutung des Urteils:

Dieses Urteil stellt einen Präzedenzfall dar, da der IONScan 600 in vielen deutschen Justizvollzugsanstalten eingesetzt wird, um schnell Disziplinar- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Das Landgericht Hildesheim betont, dass ohne zusätzliche Beweise solche Maßnahmen nicht gerechtfertigt sind. Auch der Versuch, Häftlingen ohne konkrete Belege eine Schlüsselrolle im Drogenhandel zuzuschreiben, wurde als unzureichende Grundlage für Sicherungsmaßnahmen beurteilt.


Schlussfolgerung: 

Das Landgericht Hildesheim betont, dass ein alleiniger IONScan 600-Schnelltest nicht ausreicht, um Pflichtverstöße zu beweisen und Sicherungsmaßnahmen zu rechtfertigen. Sollten dennoch vorschnell Maßnahmen ergriffen werden, empfiehlt sich die Konsultation eines erfahrenen Strafverteidigers wie Daniel Brunkhorst. Sein Team in Hannover setzt sich dafür ein, dass Behörden die rechtlichen Vorgaben einhalten.

Nicht zögern: Profis beauftragen:

Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst aus Hannover verteidigt in ganz Deutschland Beschuldigte in Strafverfahren. Dabei bespricht der Strafverteidiger in persönlichen Gesprächen in der Kanzlei oder auch per Videocall gemeinsam das weitere Vorgehen und erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden. Die Kanzlei um das Team um Sexualstrafrechtsverteidiger Daniel Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem Ihre Fragen geklärt werden können.

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