JUS Rechtsanwälte: Abmahnung Kfz-Innung wegen Privatverkaufs

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Was wird von der Kanzlei JUS Rechtsanwälte Schloms und Partner gefordert?

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei JUS Rechtsanwälte Schloms und Partner aus Augsburg zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Kanzlei Jus Rechtsanwälte spricht die Abmahnung im Auftrag der Kfz-Innung (Innung des Kraftfahrzeuggewerbs Frankfurt am Main) aus. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf Verkaufsplattformen, wie etwa Autoscout, Kraftfahrzeuge verkaufe, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots hinzuweisen. Daher fordert die Kfz-Innung durch die Kanzlei JUS Rechtsanwälte Schloms und Partner, dass der Abgemahnte es unterlassen solle, in Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu werben, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots eindeutig hinzuweisen sowie im Internet derartige Verkaufsangebote zu schalten, ohne einen ggf. vorhandenen, ausschließlich für Händler reservierten Verkaufsbereich zu verwenden.

Unterlassungserklärung immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt formulieren lassen

Sollte gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung zukünftig verstoßen werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro gefordert. In der uns vorgelegten Abmahnung wird zudem die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Streitwert in Höhe von 15.000 Euro, mithin 952,00 Euro, gefordert. Der Abmahnung liegt keine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. In der Praxis ist es für juristische Laien oftmals schwer, eine solche Unterlassungserklärung gewissermaßen aus dem „Stegreif“ zu formulieren. Daher sollte hierfür unbedingt der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts hinzugezogen werden. Wird die Unterlassungserklärung nämlich fehlerhaft formuliert, kann es passieren, dass diese nicht geeignet ist, die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen. In einem solchen Fall droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, welches oftmals mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden sein kann. Häufig kann eine fehlerhaft formulierte Unterlassungserklärung jedoch auch dazu führen, dass ein Wiederholungsverstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung praktisch vorprogrammiert ist. Hier drohen teure Vertragsstrafen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird dahingegen einen Mittelweg finden, der auf der einen Seite eine geeignete Unterlassungserklärung beinhaltet, gleichzeitig aber die möglichen Risiken der abgegebenen Unterlassungserklärung so gering wie möglich hält.

Berechtigung der Abmahnung prüfen

An erster Stelle einer rechtlichen Beratung sollte jedoch zunächst die Frage stehen, ob die ausgesprochene Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein Verkauf der Kraftfahrzeuge tatsächlich in einem gewerblichen Umfang erfolgte. Maßgeblich hierfür ist nicht die Frage, ob man mit den Verkäufen Gewinne erzielen wollte bzw. ob man für den Verkauf ein Gewerbe angemeldet hat. Für die Gerichte stellt die Anzahl der verkauften Fahrzeuge ein starkes Indiz dar. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass Privatleute nicht mehrere Autos innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums verkaufen. Dieses Indiz kann jedoch im Einzelfall entkräftet werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt sollte Ihre Verteidigungschancen einschätzen und Ihnen zu einer geeigneten Strategie raten können. Dabei sollte auch thematisiert werden, dass das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens im Wettbewerbsrecht regelmäßig sehr hoch ist. Dieses Kostenrisiko eines möglichen Klageverfahrens sollte mit in die Waagschale geworfen werden, wenn man sich überlegt, ob man die Abmahnung „akzeptiert“ oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt.

Kostenlose Ersteinschätzung – Vertretung zu Festpreisen – bundesweit

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit eine große Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bearbeitet. Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet, wir vertreten vor sämtlichen Landgerichten in Deutschland. Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Jus Rechtsanwälte Schloms und Partner erhalten haben, können Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls telefonisch erreichen. Wir übernehmen die außergerichtliche Vertretung gegen Abmahnungen zudem zu fairen Festpreisen. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, erfahren Sie unsere Kosten bereits vor einer Beauftragung.

Wir raten bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung immer zu dem folgenden Vorgehen:

  • Ruhe bewahren.
  • Nicht vorschnell reagieren, keinen eigenständigen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen.
  • Innerhalb der Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.
  • Mit dem Anwalt die Verteidigungsmöglichkeiten erörtern und
  • gesetzte Fristen einhalten.
  • Bei berechtigter Abmahnung eine individuell ausgearbeitete Unterlassungserklärung abgeben.
  • Versuchen, Zahlungsansprüche zu verhandeln.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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