Kabinett plant strengeres Vorgehen gegen Hasskommentare im Internet

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Die Bundesregierung will in Zukunft effektiver gegen Hasskommentare und Fake News in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter vorgehen und hat dazu am 5.04.2017 einen Gesetzesentwurf beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz eine Löschungspflicht für Betreiber von sozialen Netzwerken vor und empfindliche Geldbußen, sollten diesen Pflichten nicht nachgekommen werden. 

Facebook und Co. werden in die Pflicht genommen

Das Gesetz zielt darauf ab, großen sozialen Netzwerken und Internet-Plattformen mehr Verantwortung für die Inhalte ihrer Nutzer zu übertragen. Dabei enthält der Gesetzesentwurf auch eine Konkretisierung, was alles unter „Hasskriminalität im Internet“ zu verstehen ist. Justizminister Maas erklärte dazu, dass sich die Regelungen des Gesetzesentwurfs auf solche Äußerungen im Internet beziehen, die eine strafbare Handlung darstellen. Das Gesetz verweist auf 24 Paragraphen im Strafgesetzbuch, unter anderem Verleumdung, Beleidigung, Volksverhetzung und Bedrohung. Diese sollen in Zukunft unter die geplante Regelung zu fassen sein.

Beschwerdeverfahren soll schnelle Löschung ermöglichen 

Durch die geplante Regelung soll nicht nur klargestellt werden, welche Äußerungen konkret erfasst sind, sondern auch ein umfangreiches Beschwerdeverfahren für die Opfer solcher Kommentare sichergestellt werden. Danach sollen die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet werden, ein leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden einzurichten. In der Folge sollen Beschwerden geprüft und offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Ferner soll jeder Nutzer über die Entscheidung seiner Beschwerde eine begründete Information erhalten.

Um einen umfangreichen Schutz der Nutzer zu gewährleisten, soll sich die Löschung auch auf sämtliche auf der Plattform befindlichen Kopien des Inhalts beziehen. 

Opfer bekommen Auskunftsanspruch 

Mit dem Gesetzesentwurf sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass jeder, der sich durch Hasskommentare im Internet in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, von dem Betreiber des sozialen Netzwerks Auskunft darüber verlangen kann, wer Urheber des Kommentares ist. Dieser, sich bereits aus den zivilrechtlichen Grundsätzen herzuleitende, Auskunftsanspruch kann erst durch den Gesetzesentwurf in der Praxis wirksam durchgesetzt werden. Die Netzbetreiber erhalten in diesem Zuge die datenschutzrechtliche Befugnis, die Anmeldedaten des Rechtsverletzers an den Verletzten herauszugeben. Die Herausgabe steht allerdings unter einem Richtervorbehalt, muss also durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden. 

Beschwerdeverfahren soll öffentlich sein 

Umfassende Transparenz soll auch hinsichtlich des Beschwerdemanagements der Betreiber herrschen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken vierteljährlich Berichte über Beschwerdevolumen, Entscheidungspraxis und die personelle Ausstattung zur Bekämpfung von Hasskommentaren öffentlich zugänglich mache müssen. 

Geldbußen drohen bei Pflichtverletzung 

Als Konsequenz für Verstöße gegen diese Regelungen sollen den Unternehmen empfindliche Geldbußen drohen. Werden strafbare Inhalte nicht oder nicht rechtzeitig gelöscht oder wird das Beschwerdeverfahren oder die Berichterstattung nicht ordnungsgemäß durchgesetzt liegt nach den geplanten Neuregelungen eine Ordnungswidrigkeit vor die mit einer Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro geahndet werden kann. 

Die Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet

Mit dem Gesetzentwurf soll die Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Hasskriminalität im Internet besser gelingen, die Grenzen schärfer gezogen werden.

Justizminister Maas sagte dazu: „Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt.“ Mit dem ausdrücklichen Abzielen auf strafbare Inhalte soll eine konkretere Abgrenzung in Zukunft möglich sein. 

Ein weiteres Problem im Bereich Social-Media-Recht sind die sogenannten „Fake News“. Der Begriff der Fake News ist spätestens seit dem Wahlsieg von Donald Trump jedem bekannt und beschreibt ein eigentlich altes Problem: Im engeren Sinne handelt es sich um absichtlich erstellte Falschnachrichten, meist mit dem Ziel die öffentliche Meinung in eine Richtung zu beeinflussen. Unter dem schwammigen Begriff werden zwar viele unterschiedliche Phänomene zusammengefasst, die Gefahr bleibt aber immer die gleiche; insbesondere in sozialen Netzwerken können sich Falschnachrichten schnell verbreiten und sind einer Vielzahl an Nutzern zugänglich.

Die Disziplin Social-Media-Recht ist ein noch junger Bereich im Medienrecht. Aufgrund der Bedeutung von Facebook werden Rechtsthemen rund um dieses führende soziale Netzwerk bereits unter dem Oberbegriff Facebook-Recht zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie unter: 

https://www.rosepartner.de/facebook-recht.html


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