Kann ich mich in Deutschland auch ohne Anwalt scheiden lassen?

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Nein. Klare Antwort. Das funktioniert in Deutschland nicht. 

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung benötigt lediglich der antragstellende Ehegatte ab Beginn des Scheidungsverfahrens einen Rechtsanwalt. Der andere Ehepartner, der lediglich der Scheidung zustimmt, muss keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass die Scheidungskosten auf ein Minimum reduziert werden können. Einen „gemeinsamen Rechtsanwalt“ gibt es deshalb aber trotzdem nicht, da ein Anwalt immer nur eine Partei während des gerichtlichen Verfahrens vertreten kann. Er ist dabei stets an den Auftrag seines Mandanten gebunden.

Für die Einreichung der Scheidung werden als Dokumente nur die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern als Kopien benötigt. Der von Ihnen beauftragte (Fach-) Anwalt für Familienrecht formuliert dann mit den vorhandenen Informationen den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein.

Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist es jedoch erforderlich, dass das sogenannte „Trennungsjahr“ vorüber ist.

Bei einigen Familiengerichten in Deutschland kann der Scheidungsantrag bereits nach 9-10 Monaten eingereicht werden.

Danach geht das Verfahren dann den üblichen Gang und ist im Regelfall in etwa 6 Monaten abgeschlossen, da der Versorgungsausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften automatisch im Scheidungsverfahren berechnet und durchgeführt wird.

Mit dem Scheidungstermin, welcher bei einer einvernehmlichen Scheidung und der Anwesenheit beider Eheleute nur 5-10 Minuten dauern kann, ist das Verfahren abgeschlossen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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