Kann ich Schadenersatz wegen Hotelkosten gegen einen Billigflieger geltend machen?

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Herr Rechtsanwalt: Kann ich Schadenersatz wegen Hotelkosten gegen einen Billigflieger geltend machen, wenn dieser wegen schlechten Wetters nicht fliegt?

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass auch „Billigflieger“ die Verpflichtung trifft, wegen Schneefalls nicht weiter beförderten Passagieren Unterstützungs- und Hilfeleistungen anzubieten. Verletzten Billigflieger  diese vertragliche Verpflichtungen schuldhaft, dann haben die „stehen gelassenen“ Passagiere Anspruch auf Schadensersatz. (1 U 983/05)

Dies gilt insbesondere für den Schadenersatzanspruch auf Erstattung der vom ,,stehen gelassenen Passagier“ aufgewendeten Hotelkosten.

Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Probleme mit Billigfliegern haben.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte

Niebuhrstraße 70, 10629 Berlin

 Tel.: 030 – 547 103 70


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