Kantonsgerichte in Bosnien und Herzegowina

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In Übereinstimmung mit ihrer Verwaltungsorganisation gibt es 10 kantonale Gerichte in der Föderation von Bosnien und Herzegowina. Ihre Gerichtsbarkeit ist in dem Gesetz über Gerichte in der Föderation von Bosnien und Herzegowina 22 festgelegt und es besteht aus Zuständigkeit in erster Instanz, Berufungsgerichtsbarkeit, sowie Gerichtsbarkeit über einige andere gesetzliche Angelegenheiten, die durch das Gesetz vorgeschrieben sind. Die erste Instanz ist zuständig für

  • strafrechtliche Angelegenheiten, für die die Hauptstrafe einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren oder einer längerfristigen Freiheitsstrafe gesetzlich vorgeschrieben ist,
  • Ermittlungsverfahren sowie die Erteilung einer Anklage,
  • die strafrechtliche Zuständigkeit des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bei der Entscheidung des Gerichtshofs, seine Zuständigkeit zu übertragen,
  • die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten und Anträgen auf Schutz der Rechte und Freiheiten, die in der Verfassung des Verbandes festgelegt sind. 

Zweitens umfasst die Zuständigkeit der kantonalen Gerichte die Entscheidung über Beschwerden gegen die Urteile der Stadtgerichte sowie die Entscheidung über andere ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe, wie sie das Gesetz vorsieht. 

Darüber hinaus fällt es in die Zuständigkeit der kantonalen Gerichte:

  • Konflikte der territorialen Gerichtsbarkeit zwischen den Stadtgerichten des gleichen Kantons zu lösen,
  • gegen Entschädigung in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu handeln,
  • über die Streichung der Verurteilung und Beendigung von Sicherheitsmaßnahmen und rechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung zu entscheiden,
  • andere Aufgaben gemäß dem Gesetz durchführen.

Die territoriale Zuständigkeit des Kantonsgerichts in Bihać umfasst den Bereich des Kanton Una-Sana, der aus 8 Gemeinden besteht. Dieses Gericht hat drei Divisionen – Kriminalabteilung, Zivilabteilung und Gerichtsverwaltung. Es gibt derzeit 15 Berufsrichter und 15 Laienrichter am Gerichtshof.

Das Kantonalgericht in Goražde, das Abdeckungsgebiet des Bezirks Bosnisch-Podrinje sowie das Kantonalgericht Odžak, das die territoriale Gerichtsbarkeit über den Kanton Posavina innehat, besitzen zwei Divisionen – Kriminalität und Zivil. Neben den Präsidenten der Gerichte gibt es nur 3 Richter, die an diesen Gerichten arbeiten.

Das Kantonalgericht in Livno, gegründet 1997 nach dem kantonalen Gerichtsgesetz 24 und das Kantonalgericht des West-Herzegowina-Kantons, das in Široki Brijeg sitzt, bestehen aus der Abteilung für Hofverwaltung und der Gerichtsabteilung, die kriminelle und zivile Abteilungen der Gerichte umfasst. Jeder dieser Gerichte beschäftigt 5 Richter.

Im Gegensatz zu den 4 vorgenannten Gerichten besitzen die Kantonsgerichte in Mostar, Zenica, Novi Travnik und Sarajevo zusätzlich zu ihren kriminellen und zivilen Divisionen auch Verwaltungsabteilungen. Es gibt 15 Richter am Kantonalgericht in Mostar, 17 am Kantonalgericht in Zenica und 15 Richter am Kantonalgericht in Novi Travnik, während das Kantonsgericht in Sarajevo 33 Richter hat.

Das Kantonalgericht in Tuzla umfasst die Straf- und Zivilabteilung sowie die Abteilung für Hofverwaltung und den Sektor für Verwaltungsangelegenheiten. Es gibt 20 „permanente“ und 2 weitere Richter, die an diesem Gericht arbeiten.

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Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

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