Kanzlei Brandt.legal mahnt i.A.d. Tecxos GmbH den Verkauf von KN95 / FFP2 Masken ab

  • 1 Minuten Lesezeit

In unserem Corona-Update berichteten wir bereits über die Befürchtung einer Abmahnwelle aufgrund der steigenden Nachfrage hinsichtlich der Atemschutzmasken.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-update-drohen-maskennaehern-abmahnungen-wegen-falschbezeichnungen_165891.html

Nun hat sich unsere Befürchtung bewahrheitet: Die Kanzlei Brandt-legal mahnt für die Tecxos GmbH (Website: https://tecxos.com/) Online-Anbieter von Atemschutzmasken (KN95 und FFP2 Masken) ab.

Zum Inhalt der Abmahnung

Abgemahnt werden Online-Anbieter, die FFP2 und KN95 Masken zum Verkauf anbieten. Die Kanzlei wirft den Anbietern vor, unberechtigterweise die Masken mit einem CE-Zeichen angeboten zu haben. Zudem beanstandet die Kanzlei, dass die KN95 Masken unter dem Hinweis auf FFP2 Masken angeboten wurden.

Die unberechtigte Kennzeichnung stelle eine Irreführung für Verbraucher dar und sei als wettbewerbswidrig einzustufen.

Die Online-Anbietern werden folgende Verstöße vorgeworfen:
- Wettbewerbsverstoß (UWG)
- Verstoß gegen die PSA-Verordnung
- Verstoß gegen das Medizinproduktgesetz (MPG)
- Verstoß gegen die MedBVS-Verordnung

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Brandt.legal fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.142,14 €. Hierbei legt die Kanzlei einen Streitwert i.H.v. 20.000,00 € zugrunde.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie in jedem Fall die Abmahnung unbedingt ernst nehmen! Eine Nichtreaktion Ihrerseits kann mit kostspieligen Konsequenzen verbunden sein. Gerne helfen wir Ihnen auch mit Ihrer Abmahnung!

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Sie können unsere Kanzlei gerne im Voraus per E-Mail kontaktieren oder uns auch direkt per Telefon erreichen!



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