Kanzlei BuePort Legal mahnt für 1. FC Union Berlin ab – Marken: „1. FC Union Berlin“, Logo, „Eisern Union!“ ab

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In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über Abmahnungen von Profi-Fußballclubs berichtet,

Die Sachverhalte derartiger Abmahnungen ähneln sich oftmals sehr. In der Regel geht es angebliche Markenrechtsverletzungen an Marken der jeweiligen Vereine. Denn Namen und Logos vieler Vereine sind markenrechtlich geschützt und dürfen nicht unberechtigt verwendet werden. Als Beispiel möchten wir folgenden Abmahnmahnfall nennen:

Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrag des 1. FC Union Berlin

Die Kanzlei BluePort Legal mahnte im Auftrag des 1. FC Union Berlin ab. Der Abgemahnte soll angeblich Merchandise im Internet angeboten und dabei unberechtigterweise Marken bzw. Kennzeichen des Vereins verwendet haben. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung durch den Abgemahnten dar.

Daher wurde von der Kanzlei BluePort Legal im Auftrag des 1. FC Union Berlin u. a. ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten im vierstelligen Bereich zahlen, die nach einem Streitwert von 50.000,00 € berechnet wurden.

Was kann man tun, wenn man eine solche Abmahnung erhält?

Im Markenrecht geht es in der Regel, wie auch im geschilderten Fall, um hohe Streitwerte. Zudem machen unserer Erfahrung nach die jeweiligen Vereine ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich geltend. Schon ein erstinstanzliches Verfahren bringt hohe Prozesskosten mit sich. Daher ist wichtig, innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung zu reagieren.

Allerdings ist dringend davon abzuraten, persönlich auf die Abmahnung zu reagieren oder die Forderungen der Abmahnenden voreilig zu erfüllen! Stattdessen sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden. Dieser kann für Sie überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der geforderten Höhe bzw. Umfang überhaupt bestehen. Zudem erfolgt nicht jede Abmahnung auch berechtigt. Dies sollte im Einzelfall daher auch fachanwaltlich überprüft werden. Ohne vorherige fachanwaltliche Beratung sollten Sie:

  • Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  • Keine Zahlung tätigen!
  • Persönliche Kontaktaufnahme zu den Verfassern der Abmahnung vermeiden!

Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung!

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie Urheber- und Medienrecht berate ich seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Sie können mich gerne unverbindlich für ein kostenlos Erstgespräch kontaktieren unter:

  • Tel.  030 2064-9405
  • E-Mail: info@vonleitnerscharfenberg.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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