Kanzlei Meissner & Meissner mahnt i.A.d. Euro-Cities AG wg. unerlaubter Nutzung von Kartenmaterial ab (Urheberrecht)
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Immer wieder kommt es aufgrund angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu Abmahnungen. Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner hat in der Vergangenheit urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Wir haben bereits über Abmahnungen der Anwaltskanzlei Meissner & Meissner berichtet:
Ähnlich ist es auch in dem folgenden Fall: In einer Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der Euro-Cities AG heißt es, dass urheberrechtlich geschütztes Kartenmaterial der Euro-Cities AG unberechtigt verwendet wurde.
Die Euro-Cities AG betreibt im Internet unter den Domains www.stadtplandienst.de bzw. www.stadtplandienst.at und www.stadtplandienst.ch Stadtplandienste. Die Euro-Cities AG beansprucht alleinige Rechtsinhaberin der zum Betrieb notwendigen Anwendersoftware zu sein. Darüber hinaus hat die Euro-Cities AG nach eigenen Angaben auch alleinige Nutzungsrechte an den öffentlich zugänglich gemachten Karten und Daten.
In der Abmahnung heißt es weiter, dass der Abgemahnte Kartenmaterial der Euro-Cities AG ohne entsprechende Lizenz auf einer Webseite genutzt haben soll. Dadurch seien laut den Abmahnenden die Urheberrechte der Euro-Cities AG verletzt worden.
Daher wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren wird ein Zahlungsanspruch geltend gemacht.
Wenn Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben:
Dann ist es ratsam, die Abmahnung ernst zu nehmen und sich zeitnah an einen Fachanwalt zu wenden. Wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren, kann es sein, dass die Abmahnenden gerichtliche Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen einleiten. Gerichtliche Schritte können für Sie unnötige Zusatzkosten und erheblichen Mehraufwand bedeuten.
Ob und inwieweit die Forderungen der Abmahnenden gegen Sie jedoch Bestand haben, sollte fachanwaltlich geprüft werden. Im Folgenden haben wir ein paar Tipps aufgeführt, welches Vorgehen bei einer Abmahnung grundsätzlich ratsam ist.
Unterschreiben Sie keine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung!
Von Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist grundsätzlich abzuraten. In einer vorformulierten Unterlassungserklärung könnten Verpflichtungen enthalten sein, die nicht in Ihrem Interesse sind. Beispielsweise könnte die Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung sehr hoch angesetzt sein. Einmal unterschrieben, bindet eine Unterlassungserklärung ein Leben lang. Ein fachkundiger Anwalt kann für Sie hingegen eine für Sie optimierte Unterlassungserklärung aufsetzen.
Keine Zahlung vornehmen, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen.
Wie bereits erwähnt, sollte ein Anwalt genau prüfen, ob und in welcher Höhe die Forderungen gegen Sie bestehen. Die Zahlung der Abmahnkosten sollten Sie daher nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung tätigen.
Keine persönliche Kontaktaufnahme zu den Abmahnenden.
Die richtige Kommunikation mit den abmahnenden Anwälten kann entscheidend sein. Die abmahnenden Anwälte werden Ihnen in der Rechtskenntnis zur Thematik überlegen sein. Keine Fehler in der Kommunikation könnten bereits nachteilhaft für Sie sein. Daher ist es ratsam, die Kommunikation von vornherein einem Anwalt zu überlassen.
Außerdem gilt grundsätzlich die Fristen zu beachten!
Unsere Rechts- und Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) und IT-Recht helfen Ihnen gerne weiter! Wir, die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, sind u.a. auf das Rechtsgebiet des Urheberrechts spezialisiert. Wir haben langjährige Erfahrung aus tausenden Abmahnfällen und beraten bundesweit eine Vielzahl von Mandanten. Sie können uns gerne jederzeit für eine unverbindliche Beratung kontaktieren.
Für eine bundesweite Beratung sind wir erreichbar:
- Über die Telefonnummern 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
- Über die E-Mail-Adressen hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
- Oder über die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de
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