Kauf gebrauchter Windows-Software und COA: Anfangsverdacht der Geldwäsche

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Wer über eBay in der Vergangenheit preiswert (gebrauchte) Windows-Software und ein dazugehöriges Echtheitszertifikat erworben hat, gegen den könnte möglicherweise ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahrens u.a. wegen des Anfangsverdachts auf Geldwäsche (!) betrieben werden. Was wie ein schlechter Witz klingt, ist leider Realität geworden. Meine Kanzlei vertrat vor kurzem einen entsprechend ahnungslosen eBay-Käufer in einem solchen Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Koblenz (Az. 2050 Js 78318/15).

Gefälschte COA aus Asien

Der Mandant erwarb im Jahr 2011 eine gebrauchte Windows-XP Version nebst dazugehörigem Echtheitszeitzertifikat von einem gewerblichen eBay-Verkäufer mit über 37.000 positiven Bewertungen zu einem Preis von 20,00 Euro. Gegen den Verkäufer wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder ein eigenes Strafverfahren betrieben, da die COA (Echtheitszertifikate), die er mitverkaufte, aus Asien stammten und gefälscht sein sollen.

Straftatbestände billigend in Kauf genommen

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder gelangte während des Verfahrens zu der Auffassung, dass Käufern dieser Software und COA hätte auffallen müssen, dass der marktübliche Preis nicht bei 20,00 Euro läge, sondern in etwa bei 60,00 Euro. Ein Verdacht auf den Erwerb nicht autorisierter Software hätte sich den Käufern aufdrängen müssen, so die Staatsanwaltschaft. Die Erwerber hätten Verstöße gegen § 106 UrhG sowie gegen § 261 StGB (Geldwäsche) damit zumindest billigend in Kauf genommen. Maßstab für den marktüblichen Preis sei insoweit die Plattform „Geizhals“, wo Referenzpreise von den Käufern hätten ermittelt werden können.

37.000 positive Bewertungen des Verkäufers

Die Staatsanwaltschaften Frankfurt/Oder und Koblenz schießen damit weit über das Ziel hinaus. Die Ansichten der Behörden sind als abwegig, abstrus und lebensfremd zu bewerten. Keinem Käufer auf eBay kann zugemutet werden, zunächst einen Preisvergleich der auf eBay angebotenen Artikel vornehmen zu müssen. Außerdem ist gerade eBay für Schnäppchen bekannt. Wenn man dann noch als Käufer bei einem Verkäufer erwirbt, der über 37.000 positive Bewertungen aufweist, darf man zunächst davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist mit dem erworbenen Artikel. Wer eine andere Auffassung vertritt, kriminalisiert damit automatisch jeden arglosen und unschuldigen eBay-Nutzer.

Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll

Allen eBay-Käufern, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, Urheberrechtsverletzungen oder Hehlerei betrieben wird, sei empfohlen, sich bereits im Ermittlungsverfahren gegen die jeweilige Staatsanwaltschaft anwaltlich vertreten zu lassen. Zum einen deshalb, weil nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und damit den Sachverhalt feststellen kann. Zum anderen, weil ein Anwalt der Behörde den Unsinn der Ermittlungen dann eher vermitteln kann. Und zum letzten, weil mit jedem weiteren Verfahrensabschnitt die Chance einer unter Umständen auch sehr kostspieligen Verurteilung des Käufers steigt.

Gegen unseren Mandanten wurden die Ermittlungen dann eingestellt. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne bundesweit und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Tobias Kläner, Rechtsanwalt


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