KBA droht Mercedes mit Betriebsuntersagung

  • 3 Minuten Lesezeit


KBA findet unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes E350 (Motor OM642)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht Mercedes mit der Stilllegung tausender Dieselfahrzeuge wegen Abgasmanipulationen. Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 wiesen 

„unzulässige Abschalteinrichtungen“

auf, wie eindeutig aus einem Schreiben des KBA an die Mercedes Benz AG vom 5. Juli hervorgeht. Rechtsanwalt Dr. Schweers liegt das Schreiben vor.

Konkret geht es um den Mercedes-Benz E350 BlueTec und weitere aus der Motorenfamilie OM642. Die Motoren musste Mercedes bereits vorher nachbessern. Dies sei vom KBA „geprüft“ und „genehmigt“ worden, heißt es in dem Schreiben, aber offenbar hat es nicht gereicht. Bei neuen Untersuchungen seien nun weitere Softwarestrategien als „kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen“  gefunden worden und als fragwürdig und unzulässig einzustufen. Deren Funktionsweise beschreibt die Behörde in dem Schreiben sehr detailliert. Der Täuschungsverdacht liegt hier auf der Hand.

Die Entdeckung untermauert den schon lange bestehenden Verdacht, dass die Hersteller die Existenz von unzulässigen Abschalteinrichtungen immer erst dann zugeben, wenn sie von unabhängigen Prüfern gefunden werden. Diese Mauertaktik führt dazu, dass Besitzer von Dieseln nie wissen, woran sie mit ihren Fahrzeugen sind. Jedem Besitzer drohen hier böse Überraschungen.

Mercedes-Diesel droht Betriebsuntersagung bzw. Stillegung

Das KBA ruft Mercedes auf, bis Ende Juli 

"geeignete Abhilfemaßnahmen"

mitzuteilen. Ansonsten drohe eine Betriebsuntersagung – die Stilllegung der Fahrzeuge. 

Dass diese abgewendet werden kann, ist keinesfalls sicher. Das Problem ist, dass in der Vergangenheit die Softwareupdates, welche Abschalteinrichtungen beseitigen sollten, wiederum selbst welche enthielten. Offenbar ist es nicht so einfach, Eingriffe in die Softwarearchitektur vorzunehmen, ohne an anderer Stelle Probleme zu verursachen. Besitzer von Dieseln, bei denen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt wurden, berichten jedenfalls regelmäßig über Probleme. Das spricht dafür, dass die Manipulation der Abgasreinigung Voraussetzung dafür war, an anderer Stelle gute konkurrenzfähige  Leistungen vortäuschen zu können.

Rechtsprechung ermöglicht Schadensersatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals eine Reihe von Funktionen von Motoren für unzulässig erklärt. Bei Abschalteinrichtungen wird die Abgasreinigung des Motors ausgeschaltet. Laut EuGH ist dies nur zulässig, wenn andernfalls nachweislich der Motor geschädigt werden könnte. Der EuGH verpflichtete  den Bundesgerichtshof (BGH), Besitzern von Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatz zuzusprechen. Der BGH urteilte in der Folge, Besitzern stehe ein Schadensersatz von 5-15 % des Kaufpreises zu (u.a. BGH VIa ZR 335/21). Unberührt bleibt der Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzgl. Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer (großer Schadensersatz), wenn dem Hersteller nachgewiesen werden kann, dass er die Abschalteinrichtungen nicht nur in fahrlässiger Verkennung der Rechtslage, sondern mit Betrugsabsicht installiert hat. 

Insgesamt werden immer mehr Tatsachen bekannt, welche zu Lasten  der Hersteller gehen. Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm bis Euro 6c sollten Rechtsrat einholen.

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Dr. Schweers ist im Dieselskandal Experte und hat zahlreiche Urteile gegen VW erstritten und wird von der Stiftung Warentest zu mehreren Themen als erfolgreicher Rechtsanwalt empfohlen.

Die Kanzlei ist inhabergeführt. Sie sprechen immer mit Rechtsanwalt Dr. Schweers selbst - kein Call Center, keine Warteschleifen am Telefon.

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstberatung an. Bitte

  • Autokaufvertrag bzw. -bestellung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Rückrufschreiben
  • ggf. Autokreditvertrag
  • aktueller Kilometerstand
  • Angaben zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt Dr. Schweers meldet sich umgehend bei Ihnen zurück.

Mehr zum Dieselskandal, insbesondere anderen Herstellern, auf diesel-widerruf.de



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers

Beiträge zum Thema