Kein Arbeitszeugnis nach der Kündigung – was tun?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Bei manch einem Arbeitnehmer kommt Panik auf, wenn man ihm das Arbeitszeugnis nach der Kündigung verweigert. Nur mit einem sehr guten oder guten Arbeitszeugnis gelingt der rasche Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis – so die Hoffnung vieler Arbeitnehmer. Was steckt hinter der Weigerung mancher Chefs, das Zeugnis nach der Kündigung auszustellen? Warum lassen sie ihre ehemaligen Mitarbeiter zappeln? Und: Was können Arbeitnehmer tun, um an das ersehnte (sehr gute oder gute) Zeugnis zu kommen? Antworten hat Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

Aus meiner über 20-jährigen Erfahrung als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht muss ich leider sagen: Hinter der Weigerung steckt oft reines Kalkül. Arbeitgeber wissen nämlich, dass das Arbeitszeugnis eine Trumpfkarte ist bei den Verhandlungen um eine Abfindung. Reicht der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage ein, streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig um die Höhe der Abfindung. Für den Arbeitgeber hat das (fehlende) Arbeitszeugnis den Vorteil, dass er dann etwas in der Hand hält, was für seinen ehemaligen Arbeitnehmer sehr wertvoll ist, ihn aber keinen Cent kostet. Im Gegenteil: Nicht selten muss der Arbeitnehmer von seinen Vorstellungen über die Abfindung heruntergehen, um vom Arbeitgeber ein sehr gutes Zeugnis zu bekommen.

Sie meinen, das sei unethisch? Weil das Zeugnis wahrhaftig sein muss und es deshalb keinen Unterschied machen darf, wann oder unter welchen Umständen es ausgestellt wird? Das ist wohl so. Allerdings funktioniert die Arbeits- und Geschäftswelt regelmäßig (leider) anders. Arbeitgeber denken wirtschaftlich und nüchtern, und in diesem Licht wird regelmäßig auch das Arbeitszeugnis gesehen.

Sie meinen, der Arbeitnehmer sei nicht auf solche Deals angewiesen, weil er sowieso einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat? Hier muss ich sagen: Der Arbeitnehmer hat regelmäßig nur einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dass der Note 3 entspricht. Weigert sich der Arbeitgeber, ein besseres Zeugnis auszustellen, bleibt dem Arbeitnehmer oft nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Damit wird der Arbeitnehmer oft nicht weit kommen: Vor Gericht liegt die Beweislast für ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis bei ihm. Nicht selten scheitern Arbeitnehmer vor Gericht im Bemühen um ein besseres Zeugnis.

Was kann der Arbeitnehmer tun, um zeitnah an ein (sehr gutes oder gutes) Zeugnis zu kommen? Der Weg führt regelmäßig über: die Kündigungsschutzklage! Nach einer Kündigung kann der Arbeitnehmer mit einer Klage nicht nur eine hohe Abfindung erreichen, sondern auch ein häufig überraschend gutes Arbeitszeugnis.

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