Keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Kfz
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Hanseatisches OLG in Bremen
Bei der Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung nicht in Betracht; vielmehr bemisst sich der Schaden nach dem entgangenem Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeuge oder der Miete eines Ersatzfahrzeuges.
Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
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