Keine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Kfz

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Hanseatisches OLG in Bremen

Bei der Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeuges kommt eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung nicht in Betracht; vielmehr bemisst sich der Schaden nach dem entgangenem Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeuge oder der Miete eines Ersatzfahrzeuges.

Rechtsanwalt Christian Fuhrmann


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