Keine Mietpreisbremse mehr in Paderborn & Bielefeld seit dem 01.07.2020
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Paderborn und Bielefeld sind als Kommunen aus dem Geltungsbereich der neuen Mieterschutzverordnung NRW dem 01.07.2020 herausgefallen
Was bedeutet das im Einzelnen für die Mieter in Paderborn und Bielefeld?
Bis zum 30.06.2020 galt für Paderborn und Bielefeld, dass beide Gemeinden durch die NRW- Landesregierung eindeutig als Kommunen mit angespanntem Mietwohnungsmarkt eingestuft wurden.
Die Kappungsgrenzverordnung, sogenannte „Mietpreisbremse“ bot jedenfalls den Bestandsmietern hinreichenden Schutz vor ausufernden Mieterhöhungen. Diese hatte für beide Gemeinden den Vorteil, dass die Mieten maximal nur um 15% innerhalb von 3 Jahren erhöht werden durften.
Die Kappungsgrenzverordnung ist jedoch mit Auslauf am 30.06.2020 außer Kraft getreten.
Ab dem 01.07.2020 gilt nun die Mieterschutzverordnung NRW. Auch diese Verordnung legt Grenzen für Mieter und Vermieter fest, ähnlich wie die Kappungsgrenzverordnung zuvor.
Allerdings hat die aktuelle NRW Landesregierung, (Bauministerin Ina Scharrenbach) für den Geltungsbereich der neuen Verordnung ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis war, dass nur noch in 12 Gemeinden eindeutig ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt und für weitere 6 Städte Anspannungstendenzen. Daher haben es nur 18 Kommunen in den Geltungsbereich der neuen Mieterschutzverordnung geschafft.
Paderborn und Bielefeld befinden sich leider nicht darunter.
Im Klartext bedeutet dies: Für Paderborn und Bielefeld Mieterhöhungen sind bis maximal 20 % zulässig. Im Einzelfall sogar mehr, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete dies zulässt. Die Grenze bildet hierbei jeweils die ortsübliche Vergleichsmiete.
Zudem ist die Kündigungssperrfristverordnung mit Inkrafttreten der neuen Mieterschutzverordnung ebenfalls zum 30.06.2020 außer Kraft getreten (§ 3 MietSchVO NRW).
Hatten Vermieter in Paderborn und Bielefeld vor dem 01.07.2020 Wohnung in Wohnungseigentum umgewandelt, waren sie verpflichtet, mit ihrer Kündigung des Mietvertrages beispielsweise wegen Eigenbedarf oder sonstigem berechtigten Interesse, 5 Jahre zu warten.
Nun, nach Wegfall der beiden Gemeinden aus der Mieterschutzverordnung, ist es den Vermietern möglich, ihren Mietern bereits nach 3 statt nach 5 Jahren zu kündigen, wenn sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme für Mieter. Sollte der Vermieter die Umwandlungen von Wohnung in Wohnungseigentum und anschließender Veräußerung vor dem 01. Juli 2020 vollzogen haben, gelten für Mieter noch die Bestimmungen der Kündigungssperrfristverordnung bis zum 31.12.2021 weiter fort. Ein schwacher Trost.
Die neue Mieterschutzverordnung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und läuft bis zum 30.06.2025 ab.
Damit ist für Paderborn und Bielefeld der erweiterte Mieterschutz für 5 Jahre vollständig entfallen.
Zur Beratung einer möglichen Mieterhöhung im Raum Paderborn und Bielefeld vereinbaren Sie gern einen Termin bei Rechtsanwältin N. Üretmen.
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