Ketamin – Legal oder strafbar?

  • 3 Minuten Lesezeit

Im folgenden Artikel erfahren Sie

  • Was Ketamin ist und wie es wirkt
  • Ob Umgang mit Ketamin strafbar ist
  • Welche Strafen bei illegalem Umgang mit Ketamin drohen
  • Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie wegen Umgangs mit Ketamin ermittelt wird

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Was ist Ketamin?

Ketamin ist ein Arzneimittel, das in der Tier- und Humanmedizin als Schmerz- und Narkosemittel verwendet wird. Es ist in Form des Medikamentes Ketanest in Apotheken gegen ärztliches Rezept erhältlich. Da es dissoziativ und halluzinogen wirken kann, erfreut es sich seit über zwanzig Jahren unter klingenden Bezeichnungen wie Kate, Vitamin K, Special K oder Kitcat großer Beliebtheit als Partydroge. Es kann in verschiedenen Formen (als flüssige Lösung, Pulver oder Tabletten) und auf verschiedenen Wegen (geschluckt, geschnupft, gespritzt) konsumiert werden, und ist dabei in geringen Dosen und bei seltenem Konsum vergleichsweise harmlos, führt über längere Zeiträume jedoch zu Abhängigkeit und hinterlässt im Organismus dauerhafte Schäden.


Wie wirkt Ketamin?

Abgesehen von der schmerzstillenden und allgemein den Körper betäubenden Wirkung kann Ketamin in geringen Dosen ein Gefühl von innerem Frieden und Leichtigkeit vermitteln. In höheren Dosen entfaltet es eine stark halluzinogene Wirkung, unter der Konsumenten u.a. den Eindruck haben, Farben schmecken, Töne riechen oder Gott sehen zu können. Es kann jedoch auch zu Panikattacken und massiven Angstzuständen, sogenannten „Horror-Trips“ kommen.

Nebenwirkungen reichen von (mitunter gefährlichen) Lähmungserscheinungen und Herz-Kreislauf-Störungen über Krämpfe und Inkontinenz bis zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand.


Ist der Umgang mit Ketamin strafbar?

Ketamin fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Es gilt als verschreibungspflichtiges Medikament, ist also mit ärztlichem Rezept in Apotheken zu bekommen.

Der Besitz ist somit nicht strafbar. Die Abgabe an Unberechtigte (zB. durch einen Apotheker), die Verschreibung ohne medizinische Gründe (durch einen Arzt), der Bezug ohne Rezept, sowie der Handel mit Ketamin, kurz gesagt, jedweder rezeptfreier Umgang damit, abgesehen vom reinen Besitz, ist allerdings verboten.

Wer bei einer polizeilichen Kontrolle im Besitz oder unter Einfluss von Ketamin ist, ohne über eine ärztliche Verschreibung zu verfügen, muss also mit Schwierigkeiten rechnen, obwohl der Besitz an sich nicht strafbar ist.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Ketamineinfluss (ohne Rezept) ist nach §§ 315,316 StGB als Rauschfahrt strafbar.


Welche Strafen drohen bei illegalem Umgang mit Ketamin?

Gemäß §§ 95,96 AMG wird freizügiger Umgang mit Ketamin mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren bestraft, wobei in aller Regel ein unbescholtener Ersttäter nicht mit einer Haftstrafe zu rechnen hat. Wer zudem unter Ketamineinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis rechnen.


Was soll ich tun, wenn gegen mich wegen illegalen Umgangs mit Ketamin ermittelt wird?

Wenn gegen Sie eine Strafanzeige ergangen ist, müssen Sie, je nachdem, wessen man Sie verdächtigt, mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Hierzu haben wir bereits einen Rechtstipp für Sie verfasst.

Grundsätzlich gilt ansonsten: Schweigen ist Gold! Versuchen Sie nicht, sich zu erklären oder zu rechtfertigen! Sie laufen Gefahr, sich damit nur unbeabsichtigt selbst zu belasten! Verweigern Sie jedwede Angaben zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht!

Wenn man Ihnen nur den Besitz von Ketamin nachweisen kann, haben Sie gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

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