KfW-Hilfen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen – Bin ich dabei?

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Bei dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden sollen, kommt der KfW eine wichtige Aufgabe zu. Die KFW soll mitwirken, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die folgenden bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten:

1. Finanzierungshilfen für Bestandsunternehmen

Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, unterstützt die KFW mit folgenden Angeboten zur Sicherung der Unternehmensfinanzierung. 

KfW-Unternehmerkredit 

- Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.  

- Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Milliarden Euro, bisher: 500 Millionen Euro. Nähere Informationen beinhaltet die KFW-Information zum Programm 037. 

KfW-Kredit für Wachstum 

- Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung einschließlich Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung). 

- Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro. 

- Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 Prozent. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert.

2. Finanzierungshilfen für junge Unternehmen

Für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, bietet die KFW folgende Maßnahmen zu Sicherung der Unternehmensfinanzierung:

ERP-Gründerkredit-Universell 

- Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 Prozent für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern. 

- Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Milliarden Euro, (bisher: 500 Millionen Euro). 

Die Informationen zu den KfW-Finanzierungshilfen können abgerufen werden unter: 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-CoronaHilfe-Unternehmen.html

3. Weitere KfW-Sonderprogramme für Unternehmensfinanzierungen

Die KfW bereitet weiterhin je ein Sonderprogramm vor, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. Darüber hinaus wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.



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