Kfz-Darlehen: Ein kleiner Fehler reicht für den Widerrufsjoker

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Schon ein kleiner sachlicher Fehler kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist bei Kfz-Darlehensverträgen ewig läuft und auch nach einigen Jahren noch genutzt werden kann, wie ein aktuelles Urteil des OLG Köln zeigt. Verbraucher sollten also ihre Darlehensverträge prüfen und sich die Chancen nicht entgehen lassen, den Widerrufsjoker ziehen zu können.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 8. Juli 2020 (Az.: 13 U 20/19) einmal mehr klargestellt, dass der Widerruf von Kfz-Darlehen für Verbraucher aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen weiterhin möglich ist. Das Gericht hob nämlich ein Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 12.02.2019, Az.: 21 O 237/18) auf und verwies die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurück.

Der geschädigte Verbraucher hatte im Oktober bei der Mercedes-Benz Bank AG zum Zwecke des Kaufs einer Mercedes-Benz-C-Klasse ein Darlehen in Höhe von 13.980 Euro aufgenommen. Dieser Darlehensvertrag enthält eine sachlich falsche Angabe. In den „Allgemeinen Darlehensbedingungen“ ist geregelt, dass der Darlehensnehmer bei einem Widerruf der Vertragserklärung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens keine Sollzinsen entrichten muss. Zugleich wird aber in der Widerrufsinformation für den Fall des Widerrufs ein zu entrichtender Zinsbetrag von 0,70 Euro angegeben.

Dadurch sei die Widerrufsinformation falsch, hatte der geschädigte Verbraucher vorgetragen und vom Oberlandesgericht Köln Recht bekommen: „Die von der Beklagten verwendete Widerrufsinformation war in einem Punkt unrichtig und daher nicht geeignet, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen“, heißt es.

„Das ist insofern interessant, als dass die Finanzierungsquote bei Kfz in Deutschland sehr hoch ist. Viele Privatpersonen finanzieren ihre Fahrzeuge über Darlehen bei Autobanken oder, in seltenen Fällen, ihrer Hausbank, oder greifen auf das Instrument des Leasings zurück. Aber: Viele dieser Leasing- und Darlehensverträge sind fehlerhaft, weshalb Verbraucher sehr gute Chancen haben, diese zu ihren Gunsten rückabzuwickeln“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf den Widerruf von fehlerhaften Darlehensverträgen im Kfz- und Immobilienbereich sowie den Widerruf von fehlerhaften Leasingverträgen spezialisiert.

„Schon ein kleiner sachlicher Fehler kann demnach dazu führen, dass die Widerrufsfrist ewig läuft und auch nach einigen Jahren noch genutzt werden kann. Jeder Fehler des Finanzierungspartners bei der Gestaltung von Widerrufsbelehrungen gibt Darlehensnehmern beziehungsweise Leasingnehmern den sogenannten Widerrufsjoker an die Hand. Dem Kunden stehen beim Widerruf und der anschließenden Rückabwicklung unter bestimmten Umständen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen und eine etwaige Anzahlung zu. Dabei spielt keine Rolle, welche tatsächliche Relevanz dieser Fehler für den Vertrag hat. Das hat das Urteil des OLG Köln einmal mehr gezeigt“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Verbraucher sollten also ihre Darlehensverträge prüfen und sich die Chancen nicht entgehen lassen, den Widerrufsjoker ziehen zu können.

Zuletzt hat ein Anerkenntnisurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 25.06.2020, AZ: 24 U 305/19) neuen Schwung für geschädigte Verbraucher gebracht. Experten sprechen dabei schon von einem einzigartigen Sieg gegen die Opel-Bank. Das Gericht verurteilte die Opel-Bank mit einem Anerkenntnisurteil zur Rückzahlung sämtlicher Darlehensraten zuzüglich Anzahlung – und das ohne jeglichen Abzug einer Nutzungsentschädigung. Der Kläger zahlte insgesamt 25.154,84 Euro für seinen Pkw und bekommt mit den Prozesszinsen insgesamt 26.500 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW zurück. „Der Kläger ist also sechs Jahre lang komplett kostenlos gefahren. Die Bank hat in der Widerrufsinformation fehlerhafte Angaben über die etwaig zu zahlenden Verzugszinsen gemacht und somit die Pflichtangaben nicht erfüllt. Um ein Urteil mit ausgiebiger Begründung zu verhindern, nahm die Bank das Anerkenntnisurteil in Kauf und entschädigte in der Folge den Verbraucher“, sagt der Verbraucheranwalt.

Gegner bei Widerrufen von Autokreditverträgen ist immer die finanzierende Bank. Daher sollten die Prüfung und Berechnung der Ansprüche und die Klage gegen die Bank von einem erfahrenen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zieht für Verbraucher den Widerrufsjoker bei der Autofinanzierung und verhilft ihnen zu ihrem Recht. Dasselbe gilt für den Widerrufsjoker bei Leasingverträgen.



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