Kfz-Finanzierung und -Leasing: Widerrufsjoker „reloaded"!

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Lange Jahre konnten Häuslebauer sich mit dem sog. Widerrufsjoker von ihren langfristigen und teuren Baufinanzierungen befreien. Nun bahnt sich an, dass sich diese Geschichte für Autofahrer wiederholt, die ihr Fahrzeug mit einem durch den Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben.

Finanzierungsverträge oft lückenhaft

So weisen die Kredit- und Leasingverträge vieler Autobanken aus der Zeit nach dem 10.06.2010 mitunter gravierende Mängel auf. Dabei geht es diesmal nicht um die Widerrufsinformationen selbst, sondern um Lücken im Vertragswerk. Schließlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Vertrag ein ganzes Bündel an Informationen zu der Autofinanzierung enthalten muss. Fehlen diese Angaben, kommt ein Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss in Betracht.

Rückabwicklung finanziell vorteilhaft

Ein wirksamer Widerruf führt dann dazu, dass der Autofahrer seine Anzahlung und die gezahlten Raten zurückerhält. Im Gegenzug muss er natürlich das Auto abgeben und der Autobank ggf. eine Nutzungsentschädigung zahlen. Noch heiß diskutiert wird zudem die Frage, ob aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung zugunsten Autokunden mit Verträgen ab dem 13.06.2014 sogar die Nutzungsentschädigung entfällt.

Chance nicht nur für VW-Kunden

Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Widerrufsthematik nicht etwa auf einzelne Hersteller begrenzt ist. Medienberichten zufolge hat aktuell das Landgericht Berlin in einem Verfahren zwar seine Auffassung bekräftigt, dass ein solcher Kreditvertrag der Volkswagen Bank bezüglich der Pflichtangaben fehlerhaft sei. Allerdings handelt es sich bei der Widerrufsthematik durchaus auch, aber keineswegs nur für vom VW-Abgasskandal betroffene Autofahrer um einen gangbaren Weg, sich seines ungeliebten Fahrzeugs zu entledigen.

Prüfung im Einzelfall wichtig

Ob ein Kredit- bzw. Leasingvertrag widerrufbar ist, bedarf jeweils einer eingehenden Prüfung anhand des individuellen Vertragswerks. Betroffene Autofahrer sollten ihre Verträge daher von einem auf diesem Gebiet kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. So lässt sich ermitteln, ob ein Widerruf rechtlich möglich und wirtschaftlich auch sinnvoll ist.

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus Tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.


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