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Klage gegen schlechte Google-Bewertung? Alles, was Sie wissen müssen!

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Für Geschäfts-, Praxis- oder Restaurantinhaber kann eine negative Google-Bewertung sowohl den Ruf als auch den Umsatz beeinträchtigen. Wenn diese Bewertung ungerecht oder unwahr erscheint, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Zunächst sollte versucht werden, den Verfasser direkt zu kontaktieren oder die Bewertung bei Google zu melden. Falls dies nicht zum Erfolg führt, kann unter bestimmten Umständen – wie bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Verletzungen der Persönlichkeitsrechte – eine Klage gegen den Verfasser erwogen werden. Es ist jedoch wichtig, den außergerichtlichen Weg zu prüfen, da Klagen zeit- und kostenintensiv sein können. Ein Fachanwalt für IT-Recht mit Erfahrung im Umgang mit negativen Bewertungen kann hierbei unterstützen. Darüber hinaus gibt es Strategien, um die Online-Reputation zu verbessern, wie das Einholen positiver Bewertungen von zufriedenen Kunden oder das professionelle Reagieren auf negative Kritik. Zusammengefasst sollte eine Klage gegen eine Google-Bewertung wohlüberlegt sein. Vor einem gerichtlichen Schritt ist es empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen und möglicherweise zunächst außergerichtliche Lösungen zu suchen.

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Sie haben ein Geschäft, eine Praxis oder ein Restaurant und sind stolz auf Ihre Arbeit. Sie freuen sich über positive Rückmeldungen von Ihren Kunden oder Patienten. Doch dann sehen Sie plötzlich eine negative Google-Bewertung, die Ihnen ungerecht oder falsch erscheint. 

Eine schlechte Google-Bewertung kann nicht nur Ihren Ruf, sondern auch Ihren Umsatz schädigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich dagegen wehren, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Aber wie können Sie eine Google-Bewertung löschen lassen? Und wann lohnt es sich, eine Klage gegen den Verfasser der Bewertung zu erwägen?

Vorab sollten Sie jedoch einige Informationen einholen, um die Situation besser bewerten zu können. 

Meine Kanzlei hilft Mandanten bundesweit, sich außergerichtlich oder gerichtlich gegen einen schlechten Eintrag bei Google zu wehren. Gern schaue ich mir Ihren Fall unverbindlich an und teilen Ihnen meine kostenfreie Ersteinschätzung mit. 


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bei schlechten Google-Bewertungen


Wie kann ich eine Google-Bewertung melden?

Wenn Sie eine negative Google-Bewertung erhalten haben, die Sie für ungerechtfertigt oder unwahr halten, sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Verfasser der Bewertung in Kontakt zu treten. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis, das sich durch ein klärendes Gespräch lösen lässt. Oder vielleicht ist der Verfasser bereit, seine Bewertung zu ändern oder zu löschen, wenn Sie ihm entgegenkommen oder ihm eine Entschuldigung anbieten.

Um eine Google-Bewertung zu melden, müssen Sie sich in Ihrem Google My Business-Konto anmelden und die Bewertungen aufrufen. Dort können Sie auf die drei Punkte neben der Bewertung klicken und "Bewertung melden" auswählen. Dann müssen Sie einen Grund für die Meldung angeben, zum Beispiel:

  • Die Bewertung enthält Hassreden, Schimpfwörter oder persönliche Angriffe- 
  • Die Bewertung enthält Werbung oder Spam- Die Bewertung ist irrelevant oder bezieht sich nicht auf Ihre Leistung- 
  • Die Bewertung verstößt gegen die Richtlinien von Google

Google wird dann die Bewertung überprüfen und entscheiden, ob sie gelöscht wird oder nicht. Dies kann einige Tage oder Wochen dauern. Wenn Google die Bewertung nicht löscht, können Sie versuchen, einen Einspruch einzulegen oder einen anderen Weg zu suchen.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten


Wann kann ich eine Klage gegen eine Google-Bewertung einreichen?

Wenn Sie mit einer Google-Bewertung nicht einverstanden sind und sie nicht melden oder löschen lassen können, können Sie unter Umständen eine Klage gegen den Verfasser der Bewertung einreichen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Eine falsche Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Bewertung etwas behauptet, was objektiv nachprüfbar falsch ist. Zum Beispiel: "Der Zahnarzt hat mir ohne Betäubung einen Zahn gezogen" oder "Das Essen im Restaurant war verdorben und ich habe eine Lebensmittelvergiftung bekommen". Eine solche Behauptung können Sie mit Beweisen widerlegen und den Verfasser zur Unterlassung und zum Schadensersatz verklagen.

Eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte liegt vor, wenn die Bewertung Ihre Ehre oder Ihren Ruf unzulässig beeinträchtigt. Zum Beispiel: "Der Anwalt ist ein Betrüger und ein Lügner" oder "Die Friseurin hat keine Ahnung von ihrem Handwerk und ist unfreundlich". Eine solche Bewertung ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern eine Schmähkritik oder Beleidigung. Auch hier können Sie den Verfasser zur Unterlassung und zum Schadensersatz verklagen.

Klage macht nur Sinn, wenn ein Grund zur Löschung der Rezension vorliegt!

Blind eine Klage gegen eine Bewertung auf Google einzureichen, macht wenig Sinn. Verklagen ist leicht, die Klage zu gewinnen jedoch nicht so sehr. 

Auch sollte der damit betraute Rechtsanwalt über Erfahrungen im Umgang mit negativen Rezensionen im Internet verfügen. 

Ich zeige Ihnen auf, auf welchen Grund eine Klage gegen eine Google-Bewertung sich berufen kann:

  1. In dem schlechten Google-Eintrag werden unwahre Tatsachenbehauptungen über Sie aufgestellt. Unwahrheiten jeder Art müssen Sie sich nicht bieten lassen und können dagegen eine Klage einreichen.
  2. Sie werden in der Rezension beleidigt, verleumdet, bedroht oder es wird üble Nachrede betrieben. Diese strafrechtlich relevanten Aussagen sind ein Grund für eine erfolgreiche Klage.
  3. In der negativen Bewertung werden personenbezogene Daten genannt. Zum Beispiel Klarname, Adresse oder sonstige identifizierbare Merkmale. Das ist ein Datenschutzverstoß und die betroffene Person kann eine Klage erheben.
  4. Sie wurden gar nicht von einem echten Kunden bewertet. Dann ist die Bewertung in den allermeisten Fällen unzulässig und kann juristisch angegriffen werden.
  5. Die Rezension bezieht sich nicht wirklich auf Ihr Unternehmen. Dann ist der Eintrag sachfremd und verstößt gegen die Google-Richtlinien – auch ein möglicher Ansatzpunkt für eine Klage.

Viele weitere juristische Fallkonstellationen sind denkbar, um Google wegen einer rufschädigenden Rezension zu verklagen

Wieso nicht die bewertende Person verklagen?

Wenn Sie wissen, wer die Bewertung geschrieben hat, können Sie juristisch direkt gegen die bewertende Person vorgehen. Der Eintrag wird von dieser dann gelöscht oder es kann Klage erhoben werden.

Allerdings ist es meist so, dass anonym bewertet worden ist und die Täter nicht so leicht zu ermitteln sind. Dann macht auch eine Klage gegen Unbekannt häufig keinen Sinn, erst recht nicht, wenn es sich nicht um extreme strafrechtlich relevante Inhalte in der Bewertung dreht.

Meine Erfahrung zeigt, dass die direkte juristische Vorgehensweise gegen Google als Plattform am zielführendsten ist. Dies kann außergerichtlich oder gerichtlich im Wege einer Klage erfolgen.

Zuerst der außergerichtliche Weg – meine Erfahrung zeigt, dass hier sehr oft eine Löschung bewirkt werden kann!

Bevor Sie Google gleich verklagen wollen, sollte der außergerichtliche Weg beschritten werden. Meine Kanzlei bearbeitet unzählige Bewertungsfälle, speziell bezüglich Google und ich kann Ihnen sagen, dass der außergerichtliche Weg sehr oft vom Erfolg gekrönt ist.

Das spart für Sie Zeit, Mühen und Kosten. Denn eine Klage kann langwierig, mühevoll und kostenintensiv sein.

Gegen eine negative Rezension sollte daher zunächst anwaltlich ein Schriftwechsel mit Google geführt werden. Hierbei sollte der beauftragte Rechtsanwalt gegen den in Frage stehenden Eintrag fundierte juristische Argumente vortragen.

Dann löscht Google den Eintrag schnell und gern, eben um keine Klage zu riskieren.

Welcher Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner für sowas?

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsbeistands darauf, dass dieser über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit einer negativen Google Bewertung verfügt. Wer noch nie eine schlechte Rezension hat löschen lassen, dürfte die Fallbearbeitung wohl nicht bestmöglich für Sie durchführen können.

Das Löschen eines negativen Eintrags im Internet gehört nicht zum Standardwerkzeug eines Juristen. Denn juristisch gesehen handelt es sich bei einem Google-Eintrag um Reputationsrecht gepaart mit Internetrecht.

Richtiger Ansprechpartner für Ihr Unterfangen, Google zu verklagen, eine Klage anzudenken oder den Fall zunächst prüfen zu lassen, ist ein Fachanwalt für IT-Recht

Dieser sollte jedoch nicht nur den Fachanwaltstitel tragen, sondern Ihnen nachweisen können, dass er Expertise in diesem speziellen Bereich der Bewertungen im Internet hat.

Wie kann ich meine Online-Reputation verbessern?

Eine schlechte Google-Bewertung kann zwar ärgerlich sein, aber sie muss nicht das Ende Ihrer Online-Reputation bedeuten. Es gibt einige Strategien, wie Sie Ihre Online-Reputation verbessern und das Vertrauen Ihrer potenziellen Kunden oder Patienten gewinnen können. Hier sind einige Tipps:

Bitten Sie Ihre zufriedenen Kunden oder Patienten, Ihnen eine positive Google-Bewertung zu hinterlassen. Dies kann die negativen Bewertungen ausgleichen oder überwiegen und Ihren Gesamtdurchschnitt verbessern.

Reagieren Sie professionell und höflich auf negative Bewertungen. Zeigen Sie Verständnis für die Kritik, entschuldigen Sie sich für eventuelle Unannehmlichkeiten und bieten Sie eine Lösung an. Dies kann nicht nur den Verfasser der Bewertung umstimmen, sondern auch anderen Nutzern zeigen, dass Sie kundenorientiert und servicebereit sind.

Nutzen Sie andere Kanäle, um Ihre Online-Präsenz zu stärken. Erstellen Sie eine ansprechende Website, einen informativen Blog oder einen attraktiven Social-Media-Auftritt. Dort können Sie Ihre Leistungen, Referenzen oder Erfolgsgeschichten präsentieren und mit Ihren Zielgruppen interagieren.

Beobachten Sie regelmäßig Ihre Online-Reputation. Nutzen Sie Tools wie Google Alerts oder Reputation.com, um zu erfahren, was über Sie im Internet gesagt wird. So können Sie schnell auf negative Bewertungen reagieren oder positive Bewertungen hervorheben.

Fazit Klage gegen schlechte Google-Bewertung

Eine schlechte Google-Bewertung kann Ihnen das Leben schwer machen, aber sie muss nicht das letzte Wort haben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich gegen schlechte Google-Bewertungen wehren oder Ihre Online-Reputation verbessern können. 

Wenn Sie jedoch eine Klage gegen eine Google-Bewertung erwägen, sollten Sie sich vorher gut informieren und beraten lassen. Denn eine Klage ist nicht immer die beste Lösung und kann auch Risiken mit sich bringen.

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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