Klage wegen vermeintlichem Corona-Impfschaden: Ein Überblick

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Eine Frau hat vor dem Mainzer Landgericht eine Klage eingereicht, in der sie behauptet, nach der Impfung mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca einen vollständigen Hörverlust erlitten zu haben. Sie fordert ein Schmerzensgeld, das nicht unter 150.000 Euro liegen soll.

Symptome nach der Impfung

Die Klägerin, eine 40-jährige Zahnärztin, berichtete, dass sie unmittelbar nach der Impfung im März 2021 ein Kribbeln in den Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt habe. Sie habe sich gefühlt, als hätte sie einen Schlaganfall erlitten.

Forderung nach Schmerzensgeld

Die Klägerin fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro von Astrazeneca. Der Rechtsbeistand von Astrazeneca hat jedoch die Abweisung der Klage gefordert. Eine außergerichtliche Einigung konnte nicht erzielt werden.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht wird am 21. August bekannt geben, ob weitere Gutachten zur Klärung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses in diesem Fall erforderlich sind. Es ist auch möglich, dass an diesem Tag eine Entscheidung verkündet wird.

Vorwürfe gegen das Impfzentrum

Die Klägerin behauptet, sie sei im Impfzentrum nicht ausreichend und nur oberflächlich über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken des Impfstoffs aufgeklärt worden. Sie war aufgrund des von der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörverlusts auf der rechten Seite lange krankgeschrieben und hat immer noch Beschwerden.

Astrazeneca-Impfungen im Frühjahr 2021

Die Anwälte der Klägerin verwiesen auf die Situation im Frühjahr 2021, als die Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt wurden. Dies war auf seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen in Kombination mit einer reduzierten Anzahl von Blutplättchen zurückzuführen. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA kam jedoch zu dem Schluss, dass der Nutzen der Impfung das Risiko eindeutig überwiegt.

Standpunkt von Astrazeneca

Die Anwälte von Astrazeneca wiesen darauf hin, dass die behandelnden Ärzte bei der Frau einen Hörsturz diagnostiziert hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssen nicht unbedingt mit der Impfung in Zusammenhang stehen. Sie betonten auch, dass der Impfstoff trotz der vorübergehenden Aussetzung der Impfungen im Frühjahr 2021 immer zugelassen war.

Vorherige Klage gegen Astrazeneca

Das Landgericht Hof hatte eine Klage abgewiesen, da weder ein Informations- noch ein Produktfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff festgestellt werden konnte. Die Berufung gegen diese Entscheidung wird im Juli vom Oberlandesgericht Bamberg geprüft.

Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts bei der Sicherheit von Impfstoffen

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut für die Sicherheit von Impfstoffen verantwortlich. Laut dem Institut sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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