Koch Media: Mahnbescheid

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Regelmäßig zum Jahreswechsel werden Privathaushalte mit einem gelben Umschlag überrascht. In diesem befindet sich ein Mahnbescheid mit hohen Geldforderungen von der Koch Media GmbH. Mittels Mahnbescheid werden Schadenersatz & Rechtsanwaltsgebühren eingefordert. Dabei übersteigen die Forderungen deutlich die 1.000 Euro-Grenze. Betrifft es sogar mehrere PC-Spiele, dann erreicht der Mahnbetrag sogar bis zu 3.000 Euro.

Bevor jedoch ein Mahnbescheid ergeht, ist bereits einige Zeit ins Land gegangen. Zunächst wurde der Anschlussinhaber wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch RKA Rechtsanwälte abgemahnt. Dabei lautete der Vorwurf immer, dass über den Anschluss des Abgemahnten ein Computerspiel illegal mit anderen Nutzern im Internet getauscht worden ist. Wurde auf den Vorwurf überhaupt nicht reagiert oder nur ein symbolischer Betrag gezahlt, wird nunmehr die Vollzahlung begehrt.

Fakten Mahnbescheid

  • automatisierte Mahnung

Ein Mahnbescheid ist „nur“ eine automatisierte Zahlungsaufforderung auf einem Formblatt. Diese Zahlungsaufforderung wird ohne jede inhaltliche Prüfung durch eine zentrale Mahnstelle versendet. Ob Sie als Anschlussinhaber tatsächlich für die Urheberrechtsverletzung haften, ist und wird von dem zentralen Mahngericht nicht geprüft.

  • kein Urteil

Mahnverfahren sind keine regulären Prozesse. Einen prüfenden Richter gibt es hier nicht. Daher enthält der Antrag auch keine Begründung von den RKA Rechtsanwälten. Warum Sie für die Urheberrechtsverletzung aufkommen sollen, wird der zentralen Mahnabteilung also nie mitgeteilt. Etwaige Dokumente und Beweise sind im Mahnverfahren unzulässig. Solche Unterlagen werden konsequent zurückgeschickt.

  • billiges Druckmittel gegen Verbraucher

Im Ergebnis stellt ein Mahnbescheid ein günstiges Druckmittel gegen Verbraucher dar. Die Zahlungsbereitschaft nimmt rapide zu. Viele Verbraucher sind enorm beeindruckt, obwohl es sich nicht um ein Urteil, sondern um eine einfache Zahlungsaufforderung handelt. Daher lohnt es sich auch massenhaft Mahnbescheide zu verschicken. Sobald ein Verbraucher den Betrag von über 1.000 Euro bezahlt, hat sich die kleine Investition für die Koch Media GmbH bereits gelohnt.

  • Vorbereitung für spätere Zwangsvollstreckung

Ferner ist ein Mahnbescheid zwingende Voraussetzung zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheides. Erst mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

  • Zeitgewinn

Zudem wird dadurch die Verjährung gehemmt. Man gewinnt also Zeit.

Wer kann einen Mahnbescheid beantragen

Jedermann kann einen Mahnbescheid beantragen und Dritten zustellen lassen. Sofern Sie der Meinung sind, dass Ihnen jemand Geld schuldet, können Sie online einen Mahnbescheid beantragen. Die Mindestgebühr hierfür beträgt 32,00 Euro und variiert je nach Höhe der Hauptforderung. Anschließend wird dem „Schuldner“ der Mahnbescheid zugestellt.

Was verlangt der Koch Media Mahnbescheid

  • Schadenersatz für den Spielehersteller
  • Gebühren für die RKA Rechtsanwälte
  • angefallene Zinsen
  • Kosten des Mahnverfahrens

Besteht eine Zahlungspflicht?

Nein! Der Anschlussinhaber ist grundsätzlich nicht in der Verantwortung, für Geldbeträge aus dem Mahnbescheid aufzukommen. Die Haftung für einen illegalen Down- bzw. Upload ist bislang nicht geklärt. Das zentrale Mahngericht prüft die Berechtigung der Geldforderungen nie. Sie werden schlicht zu einer Zahlung aufgefordert. Es handelt sich nicht um ein Gerichtsurteil.

Schnell und einfach wehren

Legen Sie in jedem Fall Widerspruch ein, wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben. Dazu wird Ihnen bereits mit dem Mahnbescheid ein weiteres Formblatt übersandt. Sie müssen nur den Widerspruch ankreuzen und an das Mahngericht zurücksenden.

Alternativ können Sie mit einem eigenen Schreiben formlos Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist ebenfalls an das Mahngericht zu richten. Wichtig ist, dass Sie aufgrund der Vielzahl von Fällen das richtige Geschäftszeichen des Mahnbescheides angeben. Ferner sollten Sie mitteilen, dass Sie gegen die im Mahnbescheid geltend gemachten Forderungen Widerspruch erheben.

Widerspruchsfrist

Die Frist für den Widerspruch beträgt 2 Wochen. Fristbeginn ist der Tag der Zustellung des Mahnbescheides. Dieses Datum finden Sie auf dem gelben Briefumschlag. 

Widerspruch lohnt sich

Ein Widerspruch lohnt sich immer dann, wenn Ihnen kein Vorwurf zu machen ist. Vor allem, wenn Sie als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung nicht einzustehen haben, müssen Sie kein Geld an Koch Media zahlen.

Zudem verhindern Sie mit einem Widerspruch zugleich, dass gegen Sie ein vollstreckbarer Titel ergeht (Vollstreckungsbescheid).

Was passiert nach dem Widerspruch

Legen Sie Widerspruch ein, wird die Gegenseite hierüber informiert. Anschließend muss sich Koch Media überlegen, ob ein richtiger Gerichtsprozess tatsächlich Aussicht auf Erfolg bietet. Insbesondere wird man nachweisen müssen, wer von den Nutzern im Haushalt für den Download haftet.

Warum klagt Koch Media nicht gleich?

Ein Gerichtsprozess kostet das Vielfache! Hierbei bestehen große Risiken für die Abmahnindustrie. Der Verlierer trägt alle Kosten. Es gibt einige Fälle, die Koch Media und RKA verloren haben. Insbesondere wenn sich der Internet-Anschluss in einem Haushalt mit mehreren Personen befindet (WG, Familienanschluss).

Baumeister Rosing hilft bei Streitigkeiten im Urheberrecht

Wenn es so weit gekommen ist, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Mit unseren Erfahrungen verteidigen wir Sie erfolgreich gegen die Forderungen der Koch Media GmbH. Vor allem können wir in Deutschland auf eine Erfahrung aus vielen Mahnverfahren und Klagen im Urheberrecht zurückgreifen. Fragen Sie die Rechtsanwälte von Baumeister Rosing. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Seite. 



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