Kohlpaintner-GmbH-Abmahnung, Wettbewerbsrecht

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Kohlpaintner-GmbH-Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht: Aktuell mahnte der Vertreiber von Hygieneartikeln, die Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft, einen Mitbewerber ab. Die Abmahnung wurde uns im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung vorgelegt. Aus Sicht des Abmahnenden habe der Betroffene mit einem seiner Angebote auf der Internetplattform „eBay“ im geschäftlichen Verkehr wettbewerbswidrig gehandelt. Der Mitbewerber habe den Grundpreis der Ware in dem Angebot nicht angegeben. 

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Der Abgemahnte würde auf der Internetplattform Produkte nach Volumen (Menge) an Verbraucher vertreiben. Daher gelte für ihn § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 PangV (Preisangabenverordnung). Demnach muss ein Verkäufer den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzeigen, wenn er Ware in Fertigpackungen anbietet. Die Möglichkeit einer eigenständigen Berechnung sei nicht ausreichend. Das Angebot des Abgemahnten enthalte keinen Grundpreis, sodass in diesem Verhalten ein Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3, 5 a UWG liege. Aufgrund der vorgeworfenen Rechtsverletzung stünde der Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 UWG zu.

Was sind die Forderungen von Kohlpaintner GmbH?

Die Rechtsanwälte Wündisch und Werner aus Chemnitz vertreten die Kohlpaintner GmbH rechtlich. Der zuständige Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jens Wündisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Namen der Kohlpaintner GmbH fordert Herr Wündisch den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung würde sich der Abgemahnte verpflichten, es künftig zu unterlassen die konkreten Artikel ohne Grundpreisangabe i.S.d. PAngV anzubieten.

Der Abgemahnte sei außerdem verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Der Streitwert belaufe sich in diesem Falle auf 10.000 €.

Verhaltenstipps:

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  2. keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  3. Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  4. Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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