Kollektiv krankschreiben lassen – warum man die Kündigung riskiert (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Für eine kollektive Krankschreibung sind mehrere Ursachen denkbar. In einer Kölner Kindertagesstätte haben Mitarbeiter damit offenbar auf anhaltende Attacken, wohl auch Tätlichkeiten, aus der Elternschaft reagiert. Focus online hat darüber in einem Artikel vom 27.03.2024 berichtet. Arbeitsrechtlich gesehen sind solche Aktionen riskant. Was Arbeitnehmer riskieren, wenn sie sich mit Kollegen gemeinsam krankschreiben lassen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der Fall zeigt, unter welchem Druck Arbeitnehmer mitunter stehen, die anlässlich ihrer Arbeit in einen schweren Konflikt mit Eltern, oder auch mit Kunden, Patienten, Klienten, Mandanten, etc. geraten. Solche Angriffe sind in allen Berufen mit Publikumsverkehr und generell im Dienstleistungsbereich fast immer denkbar. Hier wurde die kollektive Krankschreibung durch die Presse öffentlich, und der Arbeitgeber schien keine arbeitsrechtlichen Schritte gegen die Mitarbeiter vorgehabt zu haben.

Dennoch gilt grundsätzlich: Wer sich an einer kollektiven Krankschreibung beteiligt, und dabei seine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, begeht einen schweren Pflichtverstoß, auf den der Arbeitgeber regelmäßig mit einer Kündigung reagieren darf, unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. 

Zwar würde ein Arbeitsgericht immer auch die Gründe für die Krankschreibung zugunsten des Arbeitnehmers mitberücksichtigen. Dennoch gehen Arbeitnehmer mit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit immer ein erhebliches Risiko ein, ihren Job zu verlieren.

Etwas anderes gilt, wenn ein Arbeitnehmer wegen der Angriffe durch Eltern oder Kunden krank wird und nach einer ärztlichen Untersuchung durch einen Arzt krankgeschrieben wird. Hier gilt grundsätzlich das, was der Arzt bescheinigt, und dem Arbeitnehmer kann diesbezüglich keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

Kommt es nach einem Vorfall am Arbeitsplatz allerdings dazu, dass alle Arbeitnehmer einer Abteilung oder eines Teams gleichzeitig die Krankschreibung einreichen, wird man davon ausgehen müssen, dass der Beweiswert dieser AU-Bescheinigungen grundsätzlich angezweifelt werden darf. Behält der Arbeitgeber infolgedessen ihre Gehälter ein, müssen die Arbeitnehmer, falls sie sie einklagen wollen, beweisen, dass sie tatsächlich krank gewesen sind. Hierfür ist es regelmäßig nötig, den Arzt als Zeugen vernehmen zu lassen und ihn von der Schweigepflicht zu entbinden.

Dient die kollektive Krankschreibung aber weniger dem Selbstschutz, als vielmehr dem Protest gegen den Arbeitgeber, um Druck auf ihn auszuüben, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber darauf mit Kündigungen reagiert – und reagieren darf. Vor Gericht hätten Arbeitnehmer dann meist keine guten Karten. Der Beweiswert der AU-Bescheinigung wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit erschüttert, und die Arbeitnehmer könnten keine gewichtigen, entlastenden, Gründe für ihre Aktion ins Feld führen.

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