Konsequenzen verbotenen Telefonierens während der Fahrt bei einem Unfall

  • 2 Minuten Lesezeit

Verstöße gegen das sog. Handy-Verbot am Steuer können im Falle eines Unfalls weitreichende Konsequenzen haben. Hierüber soll nachfolgend informiert werden:

Wenn erwiesen ist, dass die verbotene Verwendung des Handys wegen eingeschränkter Reaktionsfähigkeit zur Entstehung des Verkehrsunfalls beigetragen hat, wofür nach Auffassung mancher Gerichte eine tatsächliche Vermutung spricht, kann dem Nutzer allein deswegen ein Mitverschulden angelastet werden. Zumindest in entsprechendem Umfang bliebe dieser dann auf seinem eigenen Schaden sitzen.

Zwar braucht er sich auch in einem solchen Fall nach meiner Auffassung keine Gedanken um die Erstattung des gegnerischen Schadens machen, weil trotz verbotenem Telefonieren hierfür die eigene Haftpflichtversicherung eintritt.

Problematischer sieht es aber bei dem eigenen Schaden aus. Sofern hierfür keine Vollkaskoversicherung besteht, wird dieser in Höhe des einzuräumenden Mitverschuldens (s.o.) überhaupt nicht reguliert. Selbst wenn aber eine derartige Versicherung gegeben ist, kann sich der Versicherer unter Umständen darauf berufen, wegen grob fahrlässiger Verursachung des Versicherungsfalls durch den Fahrer/Versicherungsnehmer nicht haften zu müssen. Dies wurde z.B. in einem Fall angenommen, bei dem ein Verkehrsteilnehmer beim Durchfahren einer Nebelbank ohne Freisprecheinrichtung telefonierte und dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor (OLG Köln, NJW-RR 2001, 22).

Gerade bei Unfällen, bei denen die Verwendung eines Mobiltelefons eine Rolle spielen kann, sollte daher unbedingt ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt befragt werden. Nur dieser ist in der Lage, die einschlägige Rechtsprechung bestmöglich im Interesse des Betroffenen anzuwenden und eine maximale Schadensregulierung zu erzielen.

In einem eigenständigen Anwalts-Tipp auf dieser Homepage habe ich bereits darüber informiert, welche Verwendung eines Handies am Steuer erlaubt und welche verboten ist. Siehe dazu den Anwalts-Tipp "Das Handy-Verbot am Steuer - was darf man und was nicht?" von Dr. Sven Hufnagel.

Dr. jur. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte

Frohsinnstraße 26
D-63739 Aschaffenburg

Tel.: (+49) 06021 / 21322
Fax: (+49) 06021 / 21324

Mail: s.hufnagel@dr-hufnagel.de
Web: www.dr-hufnagel.de

Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und als solcher überwiegend im Bereich des zivilen Verkehrsrechts (Unfallregulierung, Probleme beim Kfz-Kauf), Ordnungswidrigkeitenrechts und Verkehrsstrafrechts tätig. Er hat sich mit dem obigen Thema intensiv beschäftigt und selbst einen umfassenden Fachartikel hierzu in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2006, S.3665-3670) und eine Urteilsrezension in der Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR 2007, S.289-293) veröffentlicht.

Eine Rechtsberatung wird mit den vorstehenden Ausführungen nicht erteilt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel

Beiträge zum Thema