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Kontaktloses Bezahlen: Überwiegen die Vorteile die Risiken?

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Das kontaktlose Bezahlen mit dem Smartphone ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Inzwischen bieten selbst Kirchen einen elektronischen Klingelbeutel an, um praktisches, digitales Spenden möglich zu machen. Doch trotz zahlreicher Vorteile läuft es am Ende stets auf das Thema Sicherheit hinaus. Denn die Risiken für den Verbraucher sind nicht zu unterschätzen.

Seitdem der Bezahldienst Apple Pay auch in Deutschland verfügbar ist, können Verbraucher nun zwischen zahlreichen Diensten wählen, um einfach im Vorbeigehen an der Kasse zu zahlen. Neben dem Dienst für iOS-Geräte wie iPhone oder Apple Watch gibt es außerdem noch Google Pay für Android-Geräte sowie den mobilen Bezahldienst der Sparkassen. Partner von Apple Pay sind beispielsweise die Deutsche Bank sowie die Banken und Finanzdienstleister N26, boon, HypoVereinsbank, Hanseatic Bank, Fidor Bank, bunq, American Express, Santander und Comdirect Bank.

Was sind Ihre Vorteile als Verbraucher?

In der heutigen schnelllebigen Zeit soll auch das Bezahlen an der Kasse schnell gehen. Diese bargeldlose Technologie ermöglicht das. Selbst einige Kirchen haben bereits den elektronischen Klingelbeutel eingeführt. Dabei stellt das Smartphone eine Verbindung zum NFC-Funkchip (Near Field Communication) des „Klingelbeutels“ her und weist den gewünschten Spendenbetrag an. Dabei können kleine Beträge ohne PIN, größere Beträge ab 25 € mit PIN überwiesen werden.

Als Vorteile des kontaktlosen Bezahlens werden die Zeitersparnis und die Tatsache hervorgehoben, dass der Verbraucher kaum noch Bargeld für Einkäufe abheben muss. Darüber hinaus profitieren die Nutzer von der Kaufdokumentation, um bis zu 2 Jahre nach dem Kauf eventuelle Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Denn insbesondere bei kleinen Beträgen bewahren wir die Quittungen nur selten auf. Will der Verbraucher Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen, muss er den Kauf nachweisen können. Ein Kontoauszug ist dafür ausreichend. Und der kann von Mobile-Payment-Zahlern immer vorgelegt werden.

Die Kehrseite der Medaille

Ungeachtet aller Vorteile birgt diese Technologie jedoch auch Gefahren für den Verbraucher. Wenn ein Smartphone beispielsweise gehackt oder gestohlen wird, fällt das nicht immer sofort auf, sodass mögliche Gegenmaßnahmen nicht umgehend eingeleitet werden können. Zwar wurde die Haftung des Verbrauchers bei „missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments“ auf maximal 50 Euro reduziert (nach Kartensperrung entfällt sie komplett), andererseits lässt der Gesetzgeber aber die volle Haftung zu, sollte der Nutzer seine Pflichten grob fahrlässig verletzen.

Das heißt im Klartext: Unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments, hier also das Smartphone, muss der Verbraucher „alle zumutbaren Vorkehrungen“ treffen, um es vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Google Pay ist das z. B. die Zwei-Schritte-Autorisierung im Google-Konto, das zur Anmeldung auf einem Android-Smartphone verwendet wird. Dann wird sowohl ein Passwort als auch ein Code für die Kontoanmeldung benötigt.

Diese Formulierung der Pflichten eines Verbrauchers ist sehr allgemein gehalten. Folglich sollte sich jeder Mobile-Payment-Zahler intensiv damit auseinandersetzen. Nutzer eines mobilen Bezahldienstes sollten sich daher die Geschäftsbedingungen der Banken oder Kreditkartenherausgeber, die diesen Dienst anbieten, ganz genau durchlesen, um ihre Pflichten genau zu kennen und entsprechend umzusetzen.

Die Anwaltskanzlei Lenné steht Verbrauchern jederzeit beratend zur Verfügung, um böse Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden. Sollte Ihr Smartphone bereits gehackt oder gestohlen worden sein und Sie einer möglichen Haftung entgegensehen, vertritt die Anwaltskanzlei Lenné Sie gerne, um den Schaden möglichst noch abzuwenden. Lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihrem Fall beraten.



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