Abmahnung von der Kosmetik vom Waßerfall GmbH und den Horak Rechtsanwälten

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Die Kosmetik vom Waßerfall GmbH aus Hennigsdorf vertreibt deutschlandweit Kosmetik und wird durch den Geschäftsführer Friedrich Waßerfall vertreten. Sie mahnte kürzlich einen Mitbewerber i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ab, der ebenfalls Kosmetik im Fernabsatz vertreibt. 

Das vorgeworfene Verhalten 

Die Produkte des Abgemahnten würden laut der Abmahnung nicht den Bestimmungen der Kosmetik-Verordnung Nr. 1223/2009 (KVO) entsprechen:

Gem. Art. 20 Abs. 1 dürfe er nicht angeben, dass das Produkt nur natürliche Wirkstoffe enthalte, wenn auch chemische Wirkstoffe Bestandteil des Produkts seien. Die unwahre Angabe von wesentlichen Merkmalen der Ware sei eine irreführende geschäftliche Handlung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG.

Zudem würden Art. 6 Abs. 2 und Art. 19 Abs.1 lit. g bestimmen, dass die Liste der Inhaltsstoffe unter der Überschrift „Ingredients“ geführt wird. Der Abgemahnte habe die Liste mit „Inhaltsstoffe“ bezeichnet.

Darüber hinaus fehle die gem. Art 6 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 1 lit. e erforderliche Chargennummer auf der Verpackung.

Was sind die Forderungen der Kosmetik vom Waßerfall GmbH? 

Die Horak Kanzlei aus Hannover vertritt die GmbH rechtlich. Die zuständige Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Katharina Gitmann. Da die Regelungen das Marktverhalten im Interesse der Markteilnehmer regeln, habe der Abmahnende einen Unterlassungsanspruch gem. der §§ 8 Abs. 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 3a UWG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. e, g KVO sowie einen Schadensersatzanspruch gem. § 9 UWG gegen den Abgemahnten. Er solle sich in einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Schadensersatz verpflichten. Die Kosten für einen Testkauf und die Rechtsanwaltskosten habe er bei einem Streitwert i.H.v. 15.000 € zu tragen.

Unser Rat für Sie 

Nachdem Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen zunächst zu folgenden Reaktionen:

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie einen Fachanwalt. Denn um sicher zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, raten wir Ihnen zu einer Beratung durch einen Fachanwalt. Er kann am besten einschätzen, ob und inwieweit ein Anspruch besteht. Sie sollten die Unterlassungserklärung daher nicht ohne eine rechtliche Beratung unterschreiben oder eigenständig Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, wenn Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen wird.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. In den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z. B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z. B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z. B. Internetrecht) betreuen wir Sie seit 2014 fachkundig und spezialisiert. Wir kennen ebenfalls die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen. 

Senden Sie uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Unsere aktuellen Fälle sehen Sie in unserem „News-Bereich“: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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