Kostenerhebung und Schadensersatz der Polizei

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Nach einem Polizeieinsatz werden gegen die Betroffenen häufig Geldforderungen von der Polizei gestellt. Entweder handelt es sich dabei um Kostenerhebungen für die Amtshandlungen oder private Schadensersatzforderungen.

Kostenerhebung

Bei der verwaltungsrechtlichen Kostenerhebung handelt es sich um Forderungen der Polizei, die die Betroffenen an den Kosten des Polizeieinsatzes beteiligen soll. Die Kosten ergeben sich aus einem Verwaltungskostenverzeichnis und sind je nach Bundesland unterschiedlich. Kosten können beispielsweise für einen Einsatz wegen Ruhestörung oder für die Ingewahrsamnahme anfallen. Der Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle kostet oft mehr als 200 €.

Die Polizei darf die Kosten nur für rechtmäßige Einsätze verlangen. Ob der Einsatz rechtmäßig war, kann nachträglich gerichtlich überprüft werden. Dennoch muss gegen den Bescheid innerhalb der Frist Klage erhoben oder Widerspruch eingelegt werden. Wird die Frist verpasst, wird der Kostenbescheid bestandskräftig.

Wenn die Frist abgelaufen ist, müssen die Kosten gezahlt werden, selbst wenn die Polizei Sie verwechselt hat und nur fälschlicherweise den Bescheid auf Ihren Namen ausgestellt hat. Lassen Sie den Kostenbescheid daher von einer Anwältin oder einem Anwalt überprüfen.

Die Kosten können gleichzeitig zu einem Strafverfahren gegen Sie geltend gemacht werden.

Schadensersatz

Nach einem Polizeieinsatz können einzelne Polizisten Schadensersatz für Verletzungen oder für beschädigte Kleidungsstücke verlangen. Die Ansprüche werden von den Polizisten privat geltend gemacht oder als Nebenforderung im Strafverfahren. Im ersten Fall erhalten Sie ein Schreiben von einem Anwalt des Polizisten oder einen Mahnbescheid mit dem Kostenpunkt Schadensersatz.

Die Höhe der Schadensersatzansprüche ist teilweise enorm überzogen. Selbst für erhebliche Verletzungen werden in Deutschland von den Gerichten nur dreistellige Summen als Schmerzensgeld ausgesprochen. Dennoch erheben die Polizisten gerne Schadensersatzforderungen von mehreren tausend Euro. Selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach berechtigt sein sollte, können Sie bei einer Verhandlung über die Höhe noch einiges gewinnen.

Zusätzliches Strafverfahren

Die Forderungen können zusätzlich zu einem Strafverfahren etwa wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach Paragraf 113, 114 StGB geltend gemacht werden.

Wichtig ist, dass Sie sich gegen die Forderungen parallel zum Strafverfahren wehren müssen. Wenn Sie Fristen verpassen, müssen Sie die Forderungen bezahlen, selbst wenn Sie im Strafverfahren freigesprochen werden. Umgekehrt bringt eine Verurteilung im Strafverfahren mit sich, dass die Schadensersatzforderung sehr viel leichter durchgesetzt werden kann. Wenn Sie nicht mehrere Verfahren gleichzeitig führen wollen, bevollmächtigen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin, die sich um alle Angelegenheiten kümmern kann.

Verschiedene Sichtweisen

Aus meiner Perspektive als Strafverteidiger dienen die Forderungen der Polizei auch der Einschüchterung der Beschuldigten im Strafverfahren. Polizeieinsätze laufen oft aus dem Ruder, sodass es zu chaotischen Situationen kommt. Schuld daran ist in der Regel nicht nur der Betroffene, sondern auch die Polizei. Dennoch tun sich die Gerichte schwer, der Sicht des Beschuldigten zu folgen. Nicht nur vor den Strafgerichten wird Polizeizeugen leichter geglaubt als den Bürgerinnen und Bürgern. Obwohl immer mehr Fälle von Polizeigewalt öffentlich gut dokumentiert sind, fällen auch Zivilrichter und Verwaltungsrichter selten Entscheidungen gegen Polizisten. Die Zusammenhänge müssen von Anfang an gut aufgearbeitet werden, damit man sich gegen die Forderungen verteidigen kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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