Krankschreibung per Telefon – so funktioniert es

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Seit dem 19.10.2020 ist es wieder möglich, sich telefonisch krank schreiben zu lassen. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was Arbeitnehmer dafür tun und worauf sie achten müssen, wenn sie per Telefonanruf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen möchten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss, der Einzelheiten des Gesundheitswesens regelt, hat die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU oder Krankschreibung) ab dem 19.10.2020 wieder eingeführt, befristet bis zum Jahresende 2020.

Demnach darf eine AU per Telefon eingeholt werden für eine Arbeitsunfähigkeit von maximal sieben Tagen, und zwar unter folgenden Voraussetzungen: Zum einen gilt das nur für leichte Erkältungen und leichte Atemwegserkrankungen, und der Patient darf kein Fieber haben und auch keinen trockenen Husten (was unter Umständen auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten könnte).

Zum anderen muss der Patient über seine Erkrankung mit einem Arzt der Praxis sprechen. Die telefonische Krankschreibung darf nicht auf einem Gespräch mit einem medizinischen Fachangestellten oder anderweitigem Personal der Praxis beruhen.

Hat sich ein Arzt telefonisch davon überzeugt, dass der Patient wegen seiner Erkältung arbeitsunfähig ist, wird zuerst die Krankenkasse darüber elektronisch informiert. Der Arbeitnehmer erhält die schriftliche AU daraufhin per Post. Da das mitunter einige Tage dauern kann, hat der Bundesausschuss dazu „aufgefordert“, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern sieben Tage Zeit lassen, die telefonisch eingeholte AU einzureichen.

Unklar ist, wie lange die Zusendung der AU dauern wird. Je nachdem, ob die AU von der Krankenkasse oder von der Arztpraxis versendet wird, kann das unterschiedlich lange dauern. Auch unter den Praxen wird es Unterschiede geben, je nachdem, wie sie organisiert sind und wieviel sie zu tun haben.

Zumindest kann der Arbeitnehmer den Tag der Krankschreibung später nachweisen, da die elektronische Meldung am selben Tag an die Krankenkasse herausgeht. Zu Problemen kann es wegen einer verzögerten postalischen Zusendung kommen, sofern der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die AU am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abzugeben.

Denn der Bundesausschuss kann arbeitsvertragliche Verpflichtungen des Arbeitnehmers, wann er die AU abzugeben hat, regelmäßig nicht abändern.

Die Risiken, die sich dadurch für Arbeitnehmer ergeben, erkläre ich in einem nachfolgenden Beitrag. Hier zunächst: Arbeitgebern empfehle ich, dass sie ihren Arbeitnehmern genug Zeit geben, die telefonische AU einzureichen. Es ist in Ihrem Interesse, wenn sich Ihre Mitarbeiter möglichst wenig in Warteräumen von Arztpraxen aufhalten. Das verringert das Ansteckungsrisiko – auch mit dem Coronavirus.

Tipp für Arbeitnehmer: Rufen Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin unverzüglich an, wenn Sie merken, dass Sie erkranken und deshalb nicht zur Arbeit kommen können. An dieser Verpflichtung zur Krankmeldung ändern die neuen Regeln über die telefonische AU nichts. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch, sich im Fall einer Erkältung telefonisch krank schreiben zu lassen und vereinbaren Sie nach Möglichkeit mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie die AU je nach Postlaufzeit später einreichen dürfen.

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