Kreditkartenbetrug; bekannte Masche jetzt auch über etsy, Fachanwalt berät!
- 2 Minuten Lesezeit
Kriminelle weiten bekannte Masche aus
Die bislang von Kriminellen umfangreich über ebay Kleinanzeigen bzw Kleinanzeigen genutzte Betrgsmasche zur Erlagung von Kreditkarten
wir nun auch auf der Plattform von etsy genutzt, wie Geschädigte RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berichten.
Fallzahlen weiter extrem hoch
Weiterhin sind hohe Fallzahlen beim Kreditkartenbetrug und beim Betrug mit Debitkarten und Online-Banking zu beobachten.
Täglich melden sich neue Geschädigte bei RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der sich seit meheren Jahren schwerpunktmäßig mit diesen Fällen befasst und aktuell weit über 500 Verfahren in diesem Bereich bearbeitet.
Dabei sind unverändert viele Fälle aus dem Bereich ebay Kleinanzeigen, jetzt kleinanzeigen.de, vinted.de oder auch booking.com zu beobachten, ebenso Attacken mittels Fake-SMS, Fake-Emails und auch Call-ID Spoofing sowie Kombinationen aus verschiedenen Angriffen.
Allerdings häufen sich auch Attacken ohne social engineering, in denen SMS Codes offenbar rein technisch abgefangen werden. Berichtet wird dies aktuell insbesondere von Kunden der DKB und der Postbank.
Gerade die Postbank hatte im Jahr 2023 mit massiven Problemen ihrer IT zu kämpfen, die auch Gegenstand besonderer Verfahren der BaFin waren.
Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister prüfen und geltend machen
Da die Verfügungen nicht vom Karteninhaber autorisiert sind, besteht zunächst der Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift nach § 675 u Satz 2 BGB gegen das die Karte herausgebende Kreditinstitut.
Streitig wird dann regelmäßig die Frage einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden und eines daraus folgenden Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB.
Angesichts des hochprofessionellen Vorgehens der Täter scheidet allerdings jedenfalls eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nach Einschätzung von RA Koch aus.
Zu den Ansprüchen hatten wir ausführlich bereits informiert und auch über die gerichtlichen Erfolge insoweit.
Auf den Beitrag zu den
rechtlichen Grundlagen beim Kreditkartenbetrug
kann zudem verwiesen werden.
Beratung sinnvoll
RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht.
Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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