KTG Agrar SE: Welche Möglichkeiten haben Anleger nach der Insolvenz?

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Seit gut zwei Wochen befindet sich nun das deutsche Agrarunternehmen KTG Agrar GmbH im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der Unternehmensgründer und Vorstandschef Siegfried Hofreiter hat sich zudem von seinem Posten zurückgezogen und wird nicht mehr zur Unternehmenssanierung beitragen. Um insgesamt 18 Mio. Euro sollen rund 20.000 Anleger der Biowertpapier II und Biowertpapier III bangen. Welche Handlungsmöglichkeiten stehen Betroffenen zu?

Im Jahr 2000 wurde die KTG Agrar GmbH gegründet. Das Unternehmen gehört zu den führenden Produzenten von Landwirtschaftserzeugnissen in Europa. Zu den Geschäftszweigen gehören erneuerbare Energien, Agrarrohstoffe und Lebensmittel. 2007 folgte der Börsengang (ISIN: DE000A0DN1J4). Das Unternehmen firmierte 2013 in die Europäische Gesellschaft KTG Agrar SE. Zudem emittierte die Gesellschaft 2011 die Biowertpapier II-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro und im Jahr 2014 die Biowertpapier III-Anleihe (WKN: A11QGQ / ISIN: DE000A11QGQ1). Mit einem Volumen von 92 Mio. Euro wäre diese 2019 fällig und im Oktober stünde auch bereits die nächste Zinsauszahlung an. Nach dem vom Gericht stattgegebenen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung plant das Unternehmen nun einen Restrukturierungprozess mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Hierzu gehören in der Regel auch der Verzicht, seitens Anleger, auf Zinsausschüttungen oder Laufzeitverlängerungen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene?

Sowohl den Anlegern der Anleihen Biowertpapier II und III stehen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Weiterhin bleibt es noch offen, ob die KTG Agrar SE das Unternehmen erfolgreich sanieren kann, oder ob letztlich doch ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Im Falle eines Regelinsolvenzverfahrens sollten Anleger rechtzeitig ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden, ganz gleich ob nun wirksam gekündigt wurde oder nicht.

Drohender Totalverlust? Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger könnten mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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