KTG Energie AG: Vorstandswechsel oder wehe, wenn der Arzt kommt ...

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Nachdem die Aktienmehrheit an der KTG Energie AG von dem Sachwalter des insolventen Mutterunternehmes KTG Agrar an die Zech Stiftung verkauft wurde, steigen die Aktien- und Anleihekurse der KTG Energie.

Wird jetzt alles wieder gut, oder kommt vielmehr das Schlimmste für die Anleger der KTG Energie AG erst noch?

So richtig hübsch ist die Tochter (KTG Energie) der eher unschönen Mutter (KTG Agrar) bisher jedenfalls noch nicht, obwohl sie sicherlich zu Recht von der Finanzpresse als das „Kronjuwel“ (Finance-Magazin) des Konzerns angesehen wird.

Dass die neuen Mehrheitsaktionäre auf die Tätigkeit des bisherigen Vormunds (=Aufsichtsrat) der Tochter die neuen Mehrheitsaktionäre wird verzichten können, dürfte für jeden Anleger unmittelbar einsehbar sein.

Viel hübscher würde die Tochter (KTG Energie) allerdings, wenn man diese nicht nur mit frischem Geld in Form neuer Kreditlinien bei den Banken für den Substrateinkauf ausstattet, sondern auch den „Klumpfuß“ der Anleihegläubiger durch Restrukturierung der Anleihe gänzlich beseitigt.

Ob der „Fuß“ aber überhaupt operabel ist, ist wegen des Geburtsfehlers in fast allen Anleiheprospekten, es fehlen die Bestimmungen zur Restrukturierung in den Anleihebedingungen, äußerst zweifelhaft. Schlimmstenfalls kann man aber immer noch nach vorheriger intensiver Anamnese zu radikaleren Maßnahmen greifen, sofern diese notwendig sein sollten.

Nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 20.09.2016 wollen die „Chefärzte“ dann auch mit, dass sie im Falle der Annahme ihrer Bestellung „die – auch im Hinblick auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen – nötigen Prüfungen veranlassen“.

Und wenn man schon mal dabei ist, kann man ja auch gleich den „Silberblick“ der Tochter beseitigen. Das ständige nervöse Schielen der Minderheitsaktionäre auf Dividenden oder Kurssteigerungen ist bei einer Biogastochter viel weniger erotisch, als vielleicht bei einem Supermodell im Pirelli-Kalender. Ein schönheitschirurgischer Eingriff in Form eines Kapitalschnitts wäre sicherlich schon aus rein ästhetischen Gründen zu erwägen, wenn man als Investor länger Freude an der Tochter haben möchte.

Bevor Sie das Opfer von irgendwelchen – natürlich rein therapeutischen – Eingriffen zu Gunsten der Tochter (KTG Energie AG) werden, lassen Sie sich vor der Entscheidung über den Eingriff nicht von einem Arzt oder Apotheker, sondern lieber von ihrem Anwalt beraten. Nur so können Sie dafür sorgen, dass die möglicherweise notwendigen Operationen nicht zum Ableben ihres Investments führen. Andernfalls könnte es heißen: Operation (=Sanierung) gelungen, Patient (=Kapitalanlage) tot.

Anleger sollten auch bedenken, dass allein der feste Glaube, dass mit dem Erscheinen des neuen Investors sich jetzt auch für die Anleger alles zum Guten wenden wird, eher ein Wunschtraum ist. Spontanremissionen (=Wunderheilungen) kranker Kapitalanlagen konnten bei Mittelstandsanleihen von dem juristischen Fachpersonal bisher nicht beobachtet werden.

Die Artikel der Kanzlei Mertens Rechtsanwälte sind zwar manchmal etwas ironisch, aber dennoch vertritt sie seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen.

In der Kapitalanlagesache KTG Energie AG und weiteren Unternehmen der KTG Gruppe vertrauen bereits eine Vielzahl von Mandanten nachdem sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben, die auf unserer Internetseite

www.mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/KTG-Energie/

angeboten wird.



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