Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und Arbeitszeugnis - was im Arbeitsrecht zu beachten ist

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Kündigung: Wie kann ich mich gegen eine Kündigung verteidigen?

Für Kündigungen gilt die Schriftform. Mündliche oder per E-Mail übermittelte Kündigungen sind grundsätzlich unwirksam.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln erforderlich. Nach gesetzlichen Bestimmungen haben Sie nur drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens Zeit, mittels einer Kündigungsschutzklage gerichtlich vorzugehen. Eine versäumte Frist macht selbst eine unrechtmäßige Kündigung wirksam.

Arbeitgeber müssen bei Kündigungen Formvorschriften und -fristen beachten. Das Kündigungsschreiben muss erforderliche Angaben enthalten, da ansonsten die Kündigung unwirksam wird. Fehler bei der Zustellung können dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis später endet als geplant.

Arbeitnehmern stehen oft gerichtliche Erfolgsaussichten aufgrund formeller Fehler bei Kündigungen zu. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Chancen und Risiken in Bezug auf die Annahme oder Ablehnung des Abfindungsangebots zu bewerten.

Abfindung: Wann ist eine Abfindung fällig und wie wird sie berechnet?

Eine Abfindung ist nicht regelmäßig vorgeschrieben. Bei betriebsbedingten Kündigungen endet das Arbeitsverhältnis oft mit einer Abfindung, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.

Die Höhe der Abfindung wird üblicherweise abgewogen. Dabei spielen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und der Wunsch des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, falls die Kündigung unwirksam ist, eine Rolle. Eine gängige Faustformel lautet "Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Betriebszugehörigkeit (in Jahren)", aber die Abfindung kann theoretisch variieren.

Vor der Annahme eines Abfindungsangebots, insbesondere bei fehlerhaften Kündigungen, empfehlen wir eine Überprüfung durch uns, da dies die Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers erhöhen kann. Wir analysieren ausführlich Ihre Chancen und Risiken bezüglich des Angebots.

Aufhebungsvertrag: Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist einseitig, während ein Aufhebungsvertrag eine beidseitige schriftliche Vereinbarung ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da Kündigungsfristen umgangen werden können, ist ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft, z. B. wenn ein früherer Wechsel des Arbeitgebers gewünscht wird.

Aufhebungsverträge umgehen Kündigungsschutzverfahren und die Anhörung des Betriebsrats. Arbeitnehmer mit speziellem gesetzlichen Kündigungsschutz können ohne Genehmigung einer Behörde gekündigt werden.

Es gibt Vor- und Nachteile, daher ist eine präzise Ausgestaltung des Vertrags wichtig, um potenzielle Nachteile zu vermeiden. Unser Anwaltsteam hilft dabei, den Aufhebungsvertrag zu gestalten. Kontaktieren Sie uns.

Abmahnung: Wofür kann mich mein Arbeitgeber abmahnen? Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Eine Abmahnung erfolgt vor einer Kündigung, um auf vertragswidriges Verhalten hinzuweisen. Arbeitnehmer können auch Arbeitgeber abmahnen, wenn diese ihren Pflichten nicht nachkommen.

Detaillierte Dokumentationen sind wichtig, um Abmahnungen später nachweisen zu können. Bei Erhalt einer Abmahnung:

  1. Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte
  2. Widerspruch gegen die Abmahnung
  3. Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlung
  4. Bei späterer Kündigung: Stellungnahme zur ungerechtfertigten Abmahnung

Bei Misserfolg können Sie eine Klage einreichen, um die Löschung der Abmahnung zu erwirken. Wir beraten Sie, wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, prüfen formelle Anforderungen und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Arbeitszeugnis: Was muss in einem guten Arbeitszeugnis stehen?

Der Arbeitgeber muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Es soll Ihnen ermöglichen, sich für neue Stellen zu bewerben und ist durch den Grundsatz des wohlwollenden Zeugnisses geprägt.

Das Zeugnis hat festgelegte Abschnitte und sollte positiv formuliert sein. Eine scheinbar positive Bewertung kann versteckte negative Bedeutungen haben. Wir helfen bei der Formulierung oder Überprüfung eines Zeugnisses, um Nachteile zu vermeiden. Ein Zwischenzeugnis vor Arbeitsvertragsende ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen.

Kontaktieren zu uns gerne: Kanzlei Gutes Recht | Frankfurt (kanzlei-gutes-recht.de)

Foto(s): canva.com

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