Kündigung bei Betriebsstilllegung – Chancen auf eine Abfindung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Einem in der Insolvenz gekündigten Arbeitnehmer kann man oft zur Kündigungsschutzklage raten. Meist sind die Chancen auf eine Abfindung durchaus gut: Zu oft sind Insolvenzverwalter bereit, Geld auszugeben, um möglichst schnell möglichst viel Personal abzubauen.

Wie aber ist die Lage bei einer Betriebsstilllegung? Kann man dort auch auf eine Abfindung hoffen? Falls ja, unter welchen Umständen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Ob man bei einer Betriebsstillegung gute Abfindungschancen hat, kommt darauf an, ob es sich um einen Fall handelt, in dem der Betrieb offensichtlich komplett und unwiderruflich „dicht gemacht“ wurde, und wo (so gut wie) keine Werte mehr vorhanden sind und niemand mehr auf die Idee käme, aus dem Betrieb etwas zu machen, beziehungsweise Werte zu veräußern.

In diesen Fällen wird man kaum zu einer Klage raten können.

Nicht selten sind allerdings die Fälle, in denen die Betriebsstilllegung überraschenderweise doch nicht oder nicht wie gedacht stattfindet, sondern es zu einer Veräußerung von Betriebsteilen oder einer Weiterführung der Geschäftstätigkeit kommt.

In diesen Fällen könnte es ungeachtet der Meldungen über die Betriebsstilllegung dazu kommen, dass Arbeitsverhältnisse auf neue Arbeitnehmer übergehen beziehungsweise in den weitergeführten Bereichen bestehen bleiben.

Ist das mit ausreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, wird man oft tatsächlich zu einer Klage raten können! In solchen Fällen wird es erfahrungsgemäß meist zu Abfindungszahlungen kommen, damit die gekündigten Arbeitnehmer in einen gerichtlichen Abfindungsvergleich einwilligen und den Arbeitsplatz räumen.

Wichtig: Um herauszufinden zu können, ob man gute Chancen auf eine Abfindung hat, muss man nach einer Kündigung zeitnah bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und ihm die Situation schildern. Der Experte kann am besten einschätzen, wie wahrscheinlich eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit oder ein Betriebsübergang ist – und damit: wie aussichtsreich die Klage ist.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Rufen Sie den Experten am besten am selben Tag an, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten. Dann nutzen Sie Ihre Klagechancen optimal aus, und sorgen regelmäßig dafür, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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