Kündigung einer Führungskraft: Kündigungsschutzklage ratsam?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wird einer Führungskraft gekündigt, glaubt diese oft gar nicht an die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Man sei schließlich leitender Angestellter, und damit vom Kündigungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Nur stimmt das oft nicht!

Tatsächlich haben viele Führungskräfte sehr wohl Kündigungsschutz, und mit einer Kündigungsschutzklage ließe sich viel erreichen. Warum das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

„Ich kann doch nicht meinen Arbeitgeber verklagen!“ Das höre ich häufig von Führungskräften oder Personalern, wenn sie mich nach deren Kündigung anrufen und um Rat suchen. Als leitende Angestellte hätten sie vielen Arbeitnehmern zuvor gekündigt, weshalb sie selbst keinen Kündigungsschutz genießen könnten.

In vielen Fällen stellt sich aber heraus, dass die Führungskraft nur auf dem Papier leitender Angestellter war, da man sich bei einer Kündigung oder der Einstellung von neuen Mitarbeitern immer die Zustimmung einer anderen Ebene einholen musste.

Das hat zur Folge, dass die Führungskraft entgegen seinen Erwartungen doch Kündigungsschutz genießt und seine Kündigung nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen wirksam sein kann!

Hinzu kommt, dass Arbeitgeber, die sich von ihren Führungskräften trennen, diesen nahezu lächerlich geringe Abfindungen anbieten. Ich kann Führungskräften hier nur raten, solche Angebote keinesfalls anzunehmen, ohne vorher mit einem erfahrenen und auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen zu haben.

Bei Führungskräften spüre ich dabei oft auch eine Art Furcht vor dem Arbeitgeber. Gegen diesen Arbeitgeber könne man eine Klage nicht gewinnen, höre ich dann, was wohl auch an ihren eigenen Erfahrungen liegt, dass man die Vorstellungen des Arbeitgebers vor Gericht im Fall einer Kündigung meist ohne viel Gegenwind durchsetzen konnte.

Hier wird abermals deutlich, wie wichtig es ist, bei einer Kündigungsschutzklage einen erfahrenen Abfindungs- und Kündigungsschutzexperten an seiner Seite zu haben!

Führungskräften kann ich nur raten, im Fall einer Kündigung umgehend einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen, der deren Interessen vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber durchsetzen kann.

Für (vermeidliche) Führungskräfte gilt dabei dasselbe, wie für andere Arbeitnehmer auch: Dass sie ihren Kündigungsschutz bei einer Kündigungsschutzklage so „teuer“ wie möglich verkaufen sollten! Neben den hohen Abfindungen, die man hier bekommen kann, lässt sich regelmäßig auch ein sehr gutes Zeugnis erreichen.

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