Kündigung eines Arbeitnehmers, um den Zusammenhalt im Team zu stärken?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Manche Arbeitgeber lösen Teamkonflikte, indem sie einem Mitarbeiter kündigen. Ob das klug ist, sei dahingestellt. Hier soll es darum gehen, ob Kündigungen unter solchen Umständen arbeitsrechtlich erlaubt sind. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Ganz klar: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit starkem Kündigungsschutz darf man deshalb nicht kündigen! Gilt das Kündigungsschutzgesetz, oder greift eine andere kündigungsrechtliche Vorschrift, etwa im Fall einer Schwerbehinderung oder einer Schwangerschaft, darf der Arbeitgeber nur aufgrund gesetzlicher Kündigungsgründe kündigen: betriebsbedingt, fristlos oder verhaltensbedingt, oder personenbedingt.

Etwas anderes gilt für Mitarbeiter, die noch nicht länger als ein halbes Jahr dabei sind, und für Arbeitnehmer in Kleinbetrieben: In den Fällen gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, und der Arbeitgeber darf kündigen, falls er der Meinung ist, ein Mitarbeiter passe nicht ins Team und die Kündigung täte dem vermeintlichen Team-Zusammenhalt gut.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, weichen Arbeitgeber deshalb regelmäßig auf einen gesetzlichen Kündigungsgrund aus. Je nach Situation wählt man mal den betriebsbedingten, den verhaltensbedingten oder den personenbedingten Kündigungsgrund aus und versucht, die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes so gut es geht einzuhalten.

Beispielsweise: Hat der Arbeitnehmer während eines Konflikts zugeschlagen oder jemanden beleidigt, muss er wohl damit rechnen, dass die deshalb ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist. Wird der Arbeitnehmer krank ohne Aussicht auf Besserung, kommt eine personenbedingte Kündigung in Frage.

Gleich, wie der Arbeitgeber die Kündigung begründet: Man sollte die Kündigung und die Chancen einer Kündigungsschutzklage so schnell wie möglich von einem erfahrenen Arbeitsrechtler, am besten von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, prüfen lassen.

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