Kündigung erhalten? Tun Sie das als Erstes

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Nach einer Kündigung wissen viele Arbeitnehmer nicht, was sie machen sollen. Verständlich: Einige empfinden immer noch Loyalität zum Arbeitgeber. Oft ist man aber auch wütend und enttäuscht. Hinzu kommen die Sorgen, wie es weiter gehen soll. Das lähmt, und viele Arbeitnehmer müssen sich nach der Kündigung erst einmal sortieren – tagelang, manchmal wochenlang.

Das ist falsch. Statt dessen sollte man nach einer Kündigung schnell und beherzt handeln! Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie und warum:

Arbeitgeber sehen Kündigungen meist rein wirtschaftlich: Ihr Ziel ist es, einen bestimmten Mitarbeiter aus der Belegschaft zu entfernen, und das möglichst ohne große Kosten.

Am günstigsten kommt der Arbeitgeber dabei weg, wenn der Arbeitnehmer nach der Kündigung tatenlos bleibt – jedenfalls drei Wochen lang, bis die gesetzliche Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen ist.

Warum ist das gut für den Arbeitgeber? Weil er, wenn die Klagefrist verstreicht, regelmäßig sicher gehen kann, keine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen zu müssen, und er regelmäßig auch nicht gezwungen werden kann, ihn wieder einzustellen. Eine Kündigungsschutzklage ist dann nämlich regelmäßig ausgeschlossen.

Ganz anders sieht es für den Arbeitnehmer aus: Mit einer Kündigungsschutzklage kann dieser meist nur gewinnen. Eine hohe Abfindung, ein besseres Arbeitszeugnis, arbeitsvertragliche Ansprüche, Vermeidung einer Sperrzeit: Das alles kann man am besten vor dem Arbeitsgericht erreichen.

Dafür braucht es regelmäßig die Unterstützung eines erfahrenen und spezialisierten Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht. Da sollte der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung anrufen, am besten am selben Tag, an dem er das Kündigungsschreiben erhalten hat.

Warum so schnell? Weil nach der Kündigung nicht nur die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen beginnt; der Arbeitnehmer muss auch auf andere Fristen achten, unter anderem auf die je nach Fall etwa drei- bis fünftägige Frist für die sofortige Zurückweisung der Kündigung.

Die sofortige Zurückweisung, die für den Arbeitnehmer viele Vorteile hat, kann sinnvoll nur durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen, der sie aber nur innerhalb der ersten Tage nach der Kündigung prüfen und in die Tat umsetzen kann.

Deshalb rate ich Arbeitnehmern immer dazu, nach Erhalt der der Kündigung als Erstes einen auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und mit ihm die Aussichten einer Kündigungsschutzklage und die nächsten Schritte zu besprechen.

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