Kündigung erhalten? Warum Sie jetzt umgehend Rechtsrat einholen sollten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Wer einmal eine Kündigung bekommen hat, der weiß, wie sehr sie einen aus der Bahn werfen kann. Wie man sich als gekündigter Arbeitnehmer oder gekündigte Arbeitnehmerin aber am besten verhält, und wie man trotz Kündigung seine Rechte optimal nutzt und das meiste für sich herausholt, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Als Erstes: Behalten Sie einen kühlen Kopf und betrachten Sie Ihre Kündigung wirtschaftlich. Nutzen Sie Ihren Kündigungsschutz zu Ihrem Vorteil. In den meisten Fällen sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gut gegen eine Kündigung geschützt, zum Beispiel durch das Kündigungsschutzgesetz, oder wegen eines Sonderkündigungsschutzes. Erfahrungsgemäß verstoßen die meisten Kündigungen gegen solche gesetzlichen Vorgaben, weshalb eine Kündigungsschutzklage entsprechend oft gute Aussichten auf Erfolg hat. 


Nach Erhalt des Kündigungsschreibens sollte Sie deshalb umgehend einen Anwalt oder eine Anwältin anrufen und prüfen lassen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Sie könnten sich auf Ihren Arbeitsplatz zurück klagen. Am wahrscheinlichsten ist aber, dass Sie im Prozess eine Abfindung erreichen, die regelmäßig umso höher ist, je besser Ihre Klagechancen sind. Für die Abfindungshöhe relevant sind auch die wirtschaftlichen Nachteile, die Ihr Arbeitgeber hätte, wenn er die Klage verlieren würde und gezwungen wäre, Sie wieder einzustellen.


Klagechancen, Abfindungshöhe und den Kündigungsschutz kann am besten ein erfahrener und auf Kündigungsschutz spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht beziehungsweise Fachanwältin für Arbeitsrecht einschätzen. Sie oder ihn sollten Sie so schnell wie möglich nach Erhalt des Kündigungsschreibens anrufen, weil mit Zugang des Schreibens wichtige Fristen zu laufen beginnen, die für die Durchsetzung Ihrer Rechte entscheidend sind.


Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. Und es gibt auch andere Fristen, beispielsweise die je nach Fall etwa drei bis fünftägige Frist für die sofortige Zurückweisung der Klage wegen Formmängeln. Wer umgehend bei einem Anwalt oder einer Anwältin anruft, geht regelmäßig sicher, alle Fristen einzuhalten und seine oder ihre Klage- und Abfindungschancen optimal zu nutzen.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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