Kündigung erhalten – was kann ich tun?

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Meistens kommt sie unerwartet, aber selbst wenn man mit ihr rechnet, ist sie in aller Regel unerfreulich: die Kündigung.

Dabei sind Sie als Arbeitnehmer der Kündigung durch den Arbeitgeber nicht hilflos ausgesetzt, wenn Sie wissen, wie Sie darauf reagieren können.

1. Ruhe bewahren, trotz Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Der Beruf macht einen Teil des Menschen aus. Dementsprechend hart trifft einen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Man verbringt einen Großteil seiner Zeit am Arbeitsplatz, Kollegen sind ein Teil des sozialen Umfelds. Die Kündigung bedeutet erst einmal eine große Veränderung und womöglich zunächst auch das Ende der finanziellen Unabhängigkeit, bis man eine neue Stelle gefunden hat. Suchen Sie eine Person auf, mit der Sie darüber sprechen können. Schütten Sie Ihr Herz aus – und dann schmieden Sie Pläne, wie Sie auf die Kündigung reagieren wollen. Und vor allem: Unterschreiben Sie nichts!

2. Kündigungsschutzklage – wichtig ist die Frist!

Sie sind der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber nicht wehrlos ausgeliefert. Sie haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und damit die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Klagefrist! Diese beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Lassen Sie sich daher nicht auf etwaige Hinhaltetaktiken des Arbeitgebers ein! Auch wenn er Ihnen beispielsweise ein „klärendes Gespräch“ in Aussicht stellt, tickt im Hintergrund die Uhr. Es ist zu empfehlen, dass Sie sich möglichst schnell Rat bei einem Anwalt suchen, dieser kann Ihnen verbindliche Auskunft zu den laufenden Fristen Ihrer Kündigung und weiteren Fallstricken bei der Kündigungsschutzklage erteilen. Ganz besonders gilt dies, wenn der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen hat.

3. Wiederholte oder mehrfache Kündigung

Regelmäßig gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber mehrere Kündigungen erklärt. Oft scheitern Kündigungsschutzklagen dann daran, dass nicht gegen alle Kündigungen vorgegangen wird. Viele Kläger nehmen irrig an, es würde genügen, gegen eine Kündigung zu klagen und die anderen Kündigungen würden dann praktisch „mitbehandelt“ werden. Schließlich handelt es sich ja nur um ein einziges Arbeitsverhältnis Das stimmt so in der Regel nicht. Grundsätzlich muss jede Kündigung einzeln angegriffen werden. Dies ist in Ausnahmefällen nur dann nicht der Fall, wenn mehrere Kündigungen in einem Kündigungsschreiben erklärt werden oder wenn ein sog. Feststellungsantrag gestellt wird. Aber auch hier empfiehlt es sich dringend, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um nicht wegen eines Formfehlers von vornherein die Erfolgschancen zu verbauen.

4. Was kann nach der Kündigung noch erreicht werden?

Wie so ein Kündigungsschutzverfahren endet, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Freilich kann man das Verfahren verlieren oder gewinnen. Ob Letzteres tatsächlich auch einen Erfolg darstellt, ist oft fraglich. Denn bei einem Arbeitsverhältnis handelt es sich um eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Eine Kündigung wirft einen dunklen Schatten auf dieses Verhältnis. Da beide Parteien oft nicht an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung interessiert sind, kommt man im überwiegenden Teil der Fälle zu einer Einigung, die den Interessen beider Seiten gerecht wird. Im Klartext bedeutet das meist eine Abfindung für den Arbeitnehmer. Damit wird die berufliche Neuorientierung zumindest ein wenig erleichtert. Die Höhe kann dabei nicht pauschal beziffert werden, sondern hängt von mehreren Faktoren ab. Einen Richtwert stellt die Formel „1/2 Bruttomonatsgehalt pro Jahr des Arbeitsverhältnisses“ dar. Dabei handelt es sich aber nur um einen groben Richtwert, von dem mit den entsprechenden Argumenten in beide Richtungen abgewichen werden kann.

5. Was kann der Anwalt im Fall der Kündigung tun?

Ein Rechtsanwalt kann Sie im Fall der Kündigung umfassend zu Ihren Rechten, aber auch Pflichten (z. B. Arbeitslosmeldung) beraten. Er kann mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Klage erörtern und sorgt insbesondere dafür, dass die notwendigen Formalien eingehalten werden. Er kann dabei auf die besonderen Umstände der Kündigung eingehen und anhand Ihrer persönlichen Eigenschaften eine Einschätzung über die (Un-)Rechtmäßigkeit der Kündigung abgeben. Letztlich wird er Ihnen auch die Kosten erläutern, die auf Sie zukommen (können). Denn diese berechnen sich nach dem Streitwert. Dieser beträgt im Fall einer Kündigungsschutzklage drei Bruttomonatslöhne. Die Kosten sind daher von Fall zu Fall anders.

Hilfe im Fall der Kündigung

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Haider aus Regensburg für eine Erstberatung gern zur Verfügung. Sie können gerne telefonisch, per E-Mail oder über das unten stehende Kontaktformular in Verbindung treten.


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