Kündigung im Arbeitsverhältnis bekommen? Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten.

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Kündigung bekommen? 

Dieser kurze Beitrag soll knapp informieren, ohne Sie mit Informationen zu „überfluten“. Besprechen Sie die Details gerne mit uns bei einer unverbindlichen und kostenfreien Kontaktaufnahme.


Was ist zu zuerst zu tun?

Wichtig: Gegen eine Kündigung vom Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht wehren. Hierfür gilt eine strenge Frist von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. 

Gehen Sie keine Risiken bei dieser Frist ein, denn die Kündigung gilt nach Ablauf der Frist als wirksam. In manchen Fällen muss eine Zurückweisung auch unverzüglich erfolgen. Es ist daher dringend anzuraten sich schnell an einen Rechtsanwalt zu wenden. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.


Wie sind die Erfolgsaussichten?

Die Erfolgsaussichten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung sind sehr häufig gut, weil Kündigungen oft unwirksam sind bzw. für den Arbeitgeber ein hohes Risiko darstellen. Natürlich ist das aber einzelfallabhängig und abhängig von Betriebsgröße sowie Beschäftigungsdauer mit der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Der Arbeitgeber braucht dann nämlich einen Kündigungsgrund, der im Verhalten oder Person des Arbeitnehmers liegt oder betriebliche Gründe hat. Nachdem die Kündigung immer das letzte Mittel sein soll, sind an die Gründe hohe Anforderungen zu stellen. Wenn Ihre Firma einen Betriebsrat hat, passieren auch an dieser Stelle häufig Fehler.

Bestimmte Personengruppen können auch besonderen Kündigungsschutz genießen, z.B.: Schwangere oder Schwerbehinderte.


Besonderheit: Fristlose (außerordentliche) Kündigung

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, macht es Sinn gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Für eine fristlose Kündigung braucht der Arbeitgeber einen wichtigen Grund der so erheblich ist, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen (fristgerechten) Kündigungsfrist unzumutbar ist. Nachdem hier eine Sperre für das Arbeitslosengeld eintritt und die Anforderungen an die fristlose Kündigung hoch sind, ist es generell empfehlenswert gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen.

Weiterhin gibt es Folgeprobleme: Im Arbeitszeugnis wird die fristlose Kündigung durch das ungerade Beendigungsdatum sichtbar, d.h. der nächste Arbeitgeber wird dies sofort merken.


Gut zu wissen:

Auch wenn im Arbeitsverhältnis doch etwas vorgefallen sein sollte, bietet Ihnen eine anwaltliche Vertretung vor Gericht den entscheidenden Vorteil, dass wir auf das was der Arbeitgeber vorträgt direkt reagieren können.

Auch hängt es letztlich vom Verhandlungsgeschick und Ihrer Vorgehensweise bis zum Prozess ab, ob Ihre Wünsche und Ansprüche angemessen Berücksichtigung finden.

Auch sind mit der Kündigung eine Reihe von weiteren Ansprüchen zu klären, z.B.: Überstunden, Urlaub, Zeugnis, etc.


An die Agentur für Arbeit denken:

Melden Sie sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit, um keine Anspruchskürzung beim Arbeitslosengeld zu riskieren.


Melden Sie sich gerne unverbindlich. Die Kanzlei WBK ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich des Arbeitsrechts.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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