Kündigung per E-Mail zulässig?

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Diese Frage hatte das AG Frankfurt am Main zu klären.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung sehr wohl wirksam per E-Mail ausgesprochen werden kann.

Zur Frage des Zugangs: Das Gericht sieht die Kündigung bereits dann als zugegangen an, wenn die E-Mail sich im Postfach des Empfängers befindet. Die E-Mail muss also noch nicht abgerufen worden sein.

Rechtlicher Hinweis: Dies gilt nicht für Kündigungen im Arbeitsrecht. Dort ist ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben. Eine Kündigung per E-Mail ist im Arbeitsrecht daher unwirksam.

Weitere Infos: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a41.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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