Kündigung von Betriebsräten: Werden immer hohe Abfindungen gezahlt?
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Sie sind Betriebsrat oder Ersatzmitglied und wollen wissen, wie Ihre Abfindungschancen sind? Wie gut diese meist sind, und wann eine Betriebsratsmitgliedschaft ungünstig für die Abfindung sein kann, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:
Als Betriebsratsmitglied hat man einen besonderen, verbesserten Kündigungsschutz. Dies wirkt sich regelmäßig positiv auf die Höhe der Abfindung aus, denn grundsätzlich gilt: Je besser der Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung.
Für Abfindungsverhandlungen bedeutet das: Der Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds ist in der Regel wertvoller, als der eines Arbeitnehmers, der nur den „normalen“ Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes hat. Je wertvoller aber der Kündigungsschutz, desto höher ist üblicherweise das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Konfliktfall loszuwerden.
Bemerkbar macht sich das vor allem im Kündigungsschutzprozess. Da Betriebsräte regelmäßig bessere Klagechancen haben, riskiert der Arbeitgeber dort eher einen teuren Prozessverlust. Die Nachteile eines Prozessverlusts bestehen für ihn nicht nur in der Rückzahlung des gesamten Gehalts. Er muss den Betriebsrat nach Prozessende auch wieder einstellen, was meist mit erheblichen Folgeproblemen für den Arbeitgeber verbunden ist.
Hinzu kommt, dass ein Betriebsrat besseren Zugang zu Informationen hat, die sich auf den Kündigungsschutzprozess auswirken könnten. Behauptungen des Arbeitgebers lassen sich so vor Gericht meist widerlegen. Auch dies verbessert regelmäßig die Klagechancen eines Betriebsrats.
Für Ersatzmitglieder gilt ähnliches, sofern sie eine Betriebsratstätigkeit übernommen haben und infolgedessen den nachwirkenden Kündigungsschutz haben. Auch sie können, wenn sie den besonderen Kündigungsschutz haben, wie ein Betriebsrat mit einer hohen Abfindung rechnen.
Allerdings ist die Betriebsratsmitgliedschaft nicht immer von Vorteil. Es kommt vor, dass Arbeitgeber einem Betriebsrat gar nicht erst kündigen beziehungsweise mit ihm von vornherein keine Abfindungsverhandlungen führen wollen. Das liegt an den oben genannten Nachteilen für den Arbeitgeber. Manche Arbeitgeber lassen Betriebsräte regelrecht „in Ruhe“, weil sie sich den Ärger und die Kosten einer Kündigung sparen wollen.
Für Betriebsräte, die gern weg wollen und eine hohe Abfindung mitnehmen würden, ist dies eine ungünstige Situation. Eine der Voraussetzungen für eine hohe Abfindung ist es nämlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will. Ist es ihm aber egal, ob das Betriebsratsmitglied bleibt, oder nicht, wird er einer hohen Abfindung regelmäßig nicht zustimmen.
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