Kündigung: Was passiert mit Überstunden und Resturlaub?

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Plötzlich ist sie da: die Kündigung. Wenn der Arbeitgeber kündigt, sind viele Fach- und Führungskräfte zunächst schockiert. Meist bleibt dann nicht mehr viel Zeit, um Urlaub zu planen oder Freizeitausgleich zu nehmen. 

Doch was passiert mit Überstunden und Resturlaub bei einer Kündigung? Welche Regeln es gibt und wann anwaltliche Unterstützung Sinn macht, zeige ich Dir in diesem Artikel.

Mehrarbeit: Müssen Überstunden vergütet werden?

Gerade im Homeoffice arbeiten viele Beschäftigte über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Das Ergebnis ist eine Vielzahl von Überstunden, die laut Arbeitsvertrag „mit dem Gehalt abgegolten“ sind.

Doch hier ist zu differenzieren: wenn Deine Überstunden mehr als 25 % der vereinbarten Arbeitszeit betragen, sind diese nicht mit dem Gehalt abgegolten. In diesem Fall kannst Du zum Beispiel Freizeitausgleich geltend machen.

In Ausnahmefällen darf Dein Arbeitgeber auch Überstunden anordnen. Dann sind statt den 8 Stunden Arbeitszeit maximal 10 Stunden erlaubt (§ 3 ArbZG). Die Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb einer sechsmonatigen Ausgleichszeit wieder die acht Stunden eingehalten werden.

Steht aber eine Kündigung im Raum, birgt dieser Umstand Streitpotenzial: Dein Arbeitgeber möchte Dir Deine Überstunden nicht ausbezahlen oder behauptet, Du hättest keine Überstunden geleistet. Um es nicht so weit kommen zu lassen, hast Du verschiedene Möglichkeiten:

  • Leiste keine „freiwilligen“ Überstunden, sondern sichere Dich ab, indem Du Deine Überstunden im Voraus mit Deinem Arbeitgeber abklärst. Außerdem solltest Du Dir die geleisteten Überstunden gegenzeichnen lassen.
  • Wenn eine Anordnung stattgefunden hat, kannst Du Dir die zu leistenden Überstunden auch schriftlich ausstellen lassen.
  • Wenn Du nicht im Büro arbeitest, kannst Du Deinen Arbeitgeber bitten, Dir ein elektronisches System zur Zeiterfassung zur Verfügung zu stellen. So können beide Seiten in Echtzeit sehen, wieviel gearbeitet wurde.
  • Du trägst in der Regel selbst die Darlegungs- und Beweislast dafür, wieviel Du tatsächlich gearbeitet hast. Sollte Dein Arbeitsplatz also nicht über ein Zeitmanagement-Tool verfügen, stelle sicher, dass Du Deine Arbeitszeit immer akribisch dokumentierst.

Dein Arbeitgeber verweigert Dir die Vergütung von Überstunden?

Als erfahrene Anwältin im Arbeitsrecht berate ich Dich gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch dazu, wie Du in einer solchen Situation vorgehen kannst. Gerne vertrete ich Dich auch außergerichtlich und vor Gericht.

Was passiert mit Überstunden bei einer Kündigung?

Du hast eine Kündigung erhalten? In diesem Fall solltest Du noch einmal genau in Deinen Arbeitsvertrag schauen. Meist ist vertraglich geregelt, was mit Überstunden passiert, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. 

Ob Du Überstunden zum Beispiel ausbezahlt bekommst oder sie Dir als Urlaubstage angerechnet werden, entscheidet meist der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag.

Gibt es keine Regelung in Deinem Arbeitsvertrag, müssen sich beide Parteien einig werden, wie sie mit den Überstunden umgehen möchten. 

Möchtest Du für die Überstunden entlohnt werden, solltest Du Belege für den Umfang Deiner Überstunden bereithalten können.

Sich Überstunden auszahlen zu lassen, kann allerdings auch Nachteile für Dich haben: Durch die Mehrarbeit steigt unter Umständen Dein Jahresverdienst, wodurch Dein Steuersatz in die Höhe schnellen kann. Die Überstunden in Urlaubstage umzuwandeln, kann daher eine sinnvolle Strategie sein.

Gut zu wissen: Wenn Dein Arbeitgeber Dich bittet, sog. Ausgleichsquittungen zu unterschreiben, ist äußerste Vorsicht geboten. Wenn Du unterschreibst, gelten Deine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag unter Umständen als abgegolten. 

Zu den arbeitsrechtlichen Ansprüchen zählen in der Regel auch Überstunden oder Urlaubstage, so dass Du in diesem Fall Deinen Anspruch auf Auszahlung oder zusätzliche Urlaubstage verlierst. 

Achte also darauf, dass Du eine solche Ausgleichsquittung erst dann unterzeichnest, wenn auch tatsächlich keine Ansprüche Deinerseits mehr bestehen.

Können Überstunden nach einer Kündigung verfallen?

Allein durch eine Kündigung können Überstunden nicht verfallen – egal, wer diese ausgesprochen hat. Und auch das Gesetz schreibt grundsätzlich nicht vor, wann Überstunden verfallen.

Eine solche Regelung kann aber in Form einer Ausschlussfrist in Deinem Arbeitsvertrag verankert sein. Diese Frist muss mindestens 3 Monate betragen, um zulässig zu sein. 

Ist eine solche Regelung nicht vorgesehen, verjähren die Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber aber spätestens nach 3 Jahren (§ 195 BGB).

Was passiert mit Resturlaub bei einer Kündigung? 

Bei einer 5-Tage-Woche schreibt das Gesetz einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen pro Jahr vor. Bei einer 6-Tage-Woche steigt dieser auf 24 Tage pro Jahr. Arbeitest Du weniger, verringert sich Dein Urlaubsanspruch entsprechend.

Wurde eine Kündigung ausgesprochen, musst Du Deine verbleibenden Urlaubstage vor Ende Deines Arbeitsverhältnisses nehmen. 

Eine Ausnahme gilt dann, wenn dies zeitlich nicht mehr möglich ist, etwa bei einer fristlosen Kündigung. Dann hast Du ein Recht auf Entlohnung für die verbleibenden Urlaubstage (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Dabei ist das Urlaubsentgelt nicht mit einem betrieblich gewährten Urlaubsgeld gleichzusetzen.

Urlaubsanspruch bei einer Kündigung?

Wie hoch Dein tatsächlicher Urlaubsanspruch ist, hängt von dem Zeitpunkt der Kündigung ab. Grundsätzlich gilt: wenn bis zum 30. Juni gekündigt wurde, besteht ein Anspruch auf anteiligen Urlaub.

Ein Beispiel: Du hast einen jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen und kündigst zum 31.03. Deine anteiligen Urlaubstage berechnen sich dann wie folgt: 3 Monate geteilt durch 12 Monate x 20 Urlaubstage = 5 Urlaubstage.

Dir wurde nach dem 30. Juni gekündigt? In diesem Fall steht Dir der gesamte Jahresurlaub zu. Wenn Du allerdings weniger als 6 Monate im Unternehmen tätig warst, kannst Du nicht den vollständigen Jahresurlaub beanspruchen. 

Dies gilt auch im Fall einer Kündigung, weshalb auch hier die anteilige Regelung zum Tragen kommt.

Dein Arbeitgeber möchte Dir keinen Resturlaub gewähren oder auszahlen? Ich berate Dich gerne umfassend zu Deiner individuellen Fragestellung im Arbeitsrecht. Kontaktiere mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch

Was ist eine Freistellung?

Eine Freistellung kommt immer dann in Betracht, wenn eine fristlose Kündigung unwirksam war. Dein Arbeitgeber kann die fristlose Kündigung dann in eine wirksame fristgerechte Kündigung umwandeln.

Bis die Kündigung wirksam wird, kann Dein Arbeitgeber Dich mit sofortiger Wirkung von der Arbeit entbinden, sprich freistellen. Dazu werden Deine noch verbleibenden Urlaubstage angerechnet. Über die Freistellung hinaus kannst Du daher keinen Urlaub mehr abgelten. 

Gut zu wissen: eine Freistellung mit Anrechnung Deines Resturlaubs ist nur dann möglich, wenn zusätzlich zu Deiner freigestellten Arbeitsleistung das Urlaubsentgelt bezahlt wird.

Fazit

Sind keine Regelungen zu dem Umgang mit Überstunden vorhanden, kannst Du Dir aussuchen, ob Du diese als zusätzlichen Urlaub nimmst oder Dir als Entgelt auszahlen lässt. Am besten wirfst Du dafür einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag, um mehr Klarheit zu gewinnen.

Gibt es keine elektronische Zeiterfassung, solltest Du unbedingt darauf achten, Deine Überstunden genau zu dokumentieren und Dir Anweisungen zur Mehrarbeit immer schriftlich geben zu lassen. Es kann sich aus steuerlichen Gründen für Dich lohnen, Überstunden als Urlaubstage abzugelten.

Bei regulärem Urlaub bist Du grundsätzlich verpflichtet, Deinen Resturlaub in der verbleibenden Zeit auch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen, etwa weil die Länge des Arbeitsverhältnisses nicht mehr ausreicht, um den gesamten Urlaub zu nehmen, hast Du einen Anspruch auf Vergütung.

Endet Dein Arbeitsverhältnis vor dem 1. Juli eines Jahres oder warst Du weniger als 6 Monate in dem Unternehmen tätig, verkürzt sich Dein Urlaubsanspruch anteilig. Das solltest Du beim Einreichen Deines Resturlaubes berücksichtigen.

Nach der Kündigung ist es zu Konflikten zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber gekommen? Du hast Fragen zu Deinem Arbeitsvertrag und den Regelungen zu Überstunden oder Urlaub? 

Als erfahrene Anwältin im Arbeitsrecht berate ich Dich gerne zu allen rechtlichen Fragen rund um Deine Kündigung. In einem unverbindlichen Erstgespräch finden wir die beste Lösung für Dich. 

Foto(s): Viktor Strasse

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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