Wie erhältst du eine Abfindung bei fehlerhafter Sozialauswahl?

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Bei Vorliegen dringender betrieblicher Bedürfnisse darf dein Arbeitgeber dir mitunter kündigen. Zuvor hat er aber eine sorgfältige Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zu treffen. Im Rahmen dieser Sozialauswahl passieren häufig Fehler. Dann stehen die Chancen gut, dass du eine attraktive Abfindung erhältst.

Daher erkläre ich dir im Folgenden, wie du vorzugehen hast.


Was ist eine Sozialauswahl?

Der Arbeitgeber muss bei einer betriebsbedingten Kündigung bestimmen, welcher seiner Mitarbeiter am wenigsten sozial schutzbedürftig ist. Diesen Arbeitnehmer hat er vorrangig zu kündigen.

Zu einer Sozialauswahl ist der Arbeitgeber aber nur verpflichtet, wenn du länger als sechs Monate für sein Unternehmen arbeitest und im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind.


Wie ist der Ablauf einer Sozialauswahl?

Zur Sozialauswahl ist der Arbeitgeber nur im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung verpflichtet. Dazu müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Aufträge und Umsätze zurückgehen oder Zulieferer nicht liefern können. 

Im ersten Schritt muss der Arbeitgeber eine Vergleichsgruppe unter den Arbeitnehmern bilden. Vergleichbar sind Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitsvertrag her austauschbar sind. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Arbeitnehmer die gleichen Tätigkeiten ausführen und auf derselben Hierarchiestufe stehen.

Im zweiten Schritt kann der Arbeitgeber Mitarbeiter mit besonderen Kenntnissen, Fähigkeiten und Leistungen aus der Sozialauswahl herausnehmen. Der Arbeitgeber muss diese Qualifikationen jedoch nachweisen. Die Details sind kompliziert. 

Im dritten Schritt hat der Arbeitgeber die Kriterien der Sozialauswahl anzuwenden und die Sozialdaten der Arbeitnehmer aus der Vergleichsgruppe gegeneinander abzuwägen. 


Welche Kriterien kommen zur Anwendung?

Mit diesen vier Kriterien bestimmt der Arbeitgeber die soziale Schutzbedürftigkeit:

Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb

Wenn du länger ununterbrochen einem Betrieb zugehörst, bist du stärker mit diesem verbunden. Die Jahre deiner Betriebszugehörigkeit fließen zu deinen Gunsten in die Abwägung hinein.

Schwerbehinderung

Als schwerbehinderter Arbeitnehmer kannst du oftmals bestimmte Arten von Arbeiten nicht ausführen oder bist auf besondere Arbeitsbedingungen angewiesen. Potenzielle Arbeitgeber scheuen sich vor dem Mehraufwand, sodass sie dich nur zögerlich einstellen. Diese Umstände schränken deine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt stark ein.

Unterhaltspflichten

Falls du Kinder oder einen Ehepartner hast, die finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen, musst du für den Unterhalt aufkommen. Deshalb bist du schutzwürdiger als Mitarbeiter ohne Familie.  

Lebensalter

Auf dem Arbeitsmarkt werden jüngere Bewerber bevorzugt. Als älterer Bewerber erleidest du dadurch einen Nachteil bei der Jobsuche, welcher im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wird.


Wie kommst du zu deiner Abfindung?

Bei der Sozialauswahl unterlaufen dem Arbeitgeber oft Fehler. Das stärkt deine Position, wenn du über eine Abfindung verhandelst. 

Der Arbeitgeber muss dir auf deine Nachfrage die Gründe für seine Sozialauswahl nennen. Wenn eine der oben genannten Kriterien bei dir nicht oder nicht ausreichend beachtet wurde, ist die Sozialauswahl fehlerhaft. Dementsprechend ist auch deine betriebsbedingte Kündigung rechtswidrig. Gegen die Kündigung kannst du daher vor den Arbeitsgerichten klagen. Beachte die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. 

Häufig kommt es bei den Verhandlungen zu einem Vergleich. Hier erklärt sich der Arbeitgeber oft bereit, eine Abfindung an den klagenden Arbeitnehmer zu zahlen. Je gröber der Fehler in der Sozialauswahl ist, desto höher kann deine Abfindung ausfallen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich als Anwältin für Arbeitsrecht gerne zu den Möglichkeiten einer Abfindung. So können wir gemeinsam das Beste für Dich rausholen. 

Foto(s): Viktor Strasse

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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