Kündigung wegen Betruges bei Fahrtkosten

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter

Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich

In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers.

Gefahrenpotential wird unterschätzt

Vielfach ist Arbeitnehmern nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ist. Wer vortäuscht, dass er seine Arbeitsleistung erbringt, z. B. durch falsches Abstempeln, obwohl er tatsächlich nicht arbeitet, ruft beim Arbeitgeber einen Irrtum hervor. Der zahlt den Lohn, erhält dafür aber keine Gegenleistung und hat damit letztlich einen Vermögensschaden. Damit bewegt sich der Arbeitnehmer dann im Bereich eines strafbaren Betruges. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen. Da hilft es dann auch nichts, wenn eventuell andere Mitarbeiter genau das gleiche gemacht haben.

Betrug bei Fahrtkosten

Ähnlich gefährlich sind auch die Fälle eines Betruges bei der Abrechnung von Fahrtkosten. Der Arbeitnehmer macht dann beim Arbeitgeber Kosten geltend für Fahrten, bei denen er tatsächlich deutlich schneller und damit günstiger ans Ziel hätte gelangen können. Das lässt sich in Zeiten des Internets für den Arbeitgeber im Zweifel relativ leicht herausfinden, indem er online die entsprechende Strecke und die damit normalerweise verbundenen Kosten nachvollzieht.

Missverständnisse vermeiden

Nun kann es natürlich sein, dass der Arbeitnehmer tatsächlich dazu gezwungen ist, Umwege zu fahren, und deshalb länger braucht, z. B. aufgrund von Baustellen, Sperrungen etc. Um hier unangenehme Missverständnisse zu vermeiden, sollte man sich deshalb als Arbeitnehmer die mit dem Umweg verbundenen Kosten in diesen Fällen immer vom Arbeitgeber absegnen lassen. Kommt es zu unvorhergesehenen Verzögerungen, sollte man sich Grund und Dauer derselben notieren. Hintergrund: so mancher Arbeitgeber macht entsprechende Vorwürfe erst deutlich später geltend und dann kann sich der Arbeitnehmer gar nicht mehr daran erinnern, warum er letztlich länger für eine Fahrt gebraucht hat, als normalerweise nötig. Der Arbeitgeber stützt dann vielleicht sogar eine Kündigung auf die „fehlerhafte“ Abrechnung, die er mit Dauer bzw. Kosten, die üblicherweise anfallen, belegt. Dann ist es auf einmal am Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen, warum er im konkreten Fall nicht schneller ans Ziel gelangen konnte. Das ist oftmals sehr schwierig.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. 

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter nebenstehender Telefonnummer oder unserer Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.

6.7.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema