Kündigung wegen Quarantäne unwirksam: Aktuelles Urteil

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Nach einer Quarantäne-Anordnung bekam ein Arbeitnehmer Ärger mit seinem Chef; der drohte ihm mit einer Kündigung, falls er der Anordnung nachkommen und von der Arbeit fernbleiben würde. Der Arbeitnehmer ging trotzdem in Quarantäne – und bekam die Kündigung.

Dieser Fall wurde vom Arbeitsgericht Köln am 15.04.2021 entschieden – zugunsten des Arbeitnehmers: Seine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung hatte Erfolg. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Für das Arbeitsgericht war die Kündigung treuwidrig und sittenwidrig, und deshalb unwirksam.

Das Besondere: Der Arbeitnehmer hatte keinen Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz, weil dieses Gesetz für ihn als Arbeitnehmer eines Kleinbetriebes nicht anwendbar war.

In Kleinbetrieben sind Arbeitnehmer nur in seltenen Ausnahmefällen gegen eine Kündigung geschützt, da der Arbeitgeber dort keinen Kündigungsgrund vorweisen muss – anders, als in größeren Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern, wo das Kündigungsschutzgesetz Mitarbeiter, die mindestens ein halbes Jahr dort beschäftigt sind, vor unbegründeten Kündigungen schützt.

Eines der Ausnahmen, in denen man im Kleinbetrieb gegen eine Kündigung geschützt ist, ist die Treu- und Sittenwidrigkeit des Arbeitgebers.

Die lag nach Auffassung des Arbeitsgericht Köln hier vor, da der Arbeitnehmer lediglich eine behördliche Quarantäne-Anordnung befolgte - und trotzdem gekündigt wurde.

Allerdings: Der Arbeitnehmer muss die Treu- und Sittenwidrigkeit vor Gericht beweisen.

Hier ist dem Arbeitnehmer das gelungen, vielleicht weil er Zeugen hatte, oder der Arbeitgeber seine treu- und sittenwidrigen Motive offen zugestanden hat.

Oft gelingt es dem Arbeitnehmer aber nicht, den treu- und sittenwidrigen Zusammenhang einer Kündigung vor Gericht nachzuweisen.

Kündigungsschutzklagen haben deshalb im Fall eines Kleinbetriebs regelmäßig wenig Aussichten auf Erfolg – außer es handelt sich, wie hier, um einen Ausnahmefall.

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