Kündigung wegen Übergewichts – darf das sein?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Darf ein Arbeitnehmer wegen seines Körpergewichts gekündigt werden? Passiert ist das einem Profifußballer, der mit ein paar Kilo mehr auf der Waage aus dem Weihnachtsurlaub zurückgekehrt war. War seine Entlassung rechtens, und falls ja, sind solche Kündigungen auch in anderen Berufen vorstellbar? Der Reihe nach.

1. Einem Sportler deshalb zu kündigen, scheint außer Verhältnis zu sein, auch weil dieser Fußballspieler während der Weihnachtszeit wohl nicht trainieren konnte und den Trainingsrückstand schnell hätte nachholen können. 

2. Im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich: Jeder Arbeitnehmer kann so dick sein, wie er will. Menschen mit einer Adipositas, einem krankhaften Übergewicht, sind darüber hinaus regelmäßig vor Kündigungen geschützt durch das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, da sie nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als schwerbehindert gelten würden. 

3. Es gibt allerdings Berufe – und dazu gehört auch der Profisport –, in denen eine gewisse körperliche Verfasstheit notwendig ist, um den Beruf auszuüben. Wer aufgrund seines Körpergewichts dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit vertragsgerecht auszuüben, darf deshalb unter Umständen personenbedingt gekündigt werden. Allerdings sind Arbeitnehmer in diesen Fällen auch nicht schutzlos: Der Arbeitgeber darf auch hier das Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn sämtliche Eingliederungsversuche oder Änderungen am Arbeitsplatz nicht weitergeholfen haben.

Wer eine personenbedingte Kündigung – wegen Übergewichts, Krankheit, oder sonstigen Einschränkungen – erhalten hat, sollte sich immer von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Regelmäßig sind die Chancen auf eine hohe Abfindung in solchen Fällen sehr gut. Fragen Sie Fachanwalt Bredereck nach Ihren Rechten und den Abfindungschancen. Seine telefonische Ersteinschätzung dazu ist kostenlos und unverbindlich.


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